Ratgeber: Fehler vermeiden · 1 Min. Lesezeit

Falscher U1-Tarif: Wenn der Erstattungssatz nicht passt

Ein „falscher U1-Tarif“ ist ein , der nicht zum Ihres Betriebs passt. Er ist der häufigste U1-Fehler – und wiederholt sich Jahr für Jahr, wenn ihn niemand prüft.

Kapitel 01

Woran Sie einen unpassenden Satz erkennen

  • Der Satz stammt aus der ersten Anmeldung und wurde nie geprüft.
  • Ihre Erstattungen sind über Jahre deutlich niedriger als die gezahlte Umlage – oder Sie bekommen bei häufigen Ausfällen auffällig wenig zurück.
  • Belegschaft, Löhne oder Krankenkassen haben sich verändert, der Satz nicht.

Ob ein anderer Satz günstiger ist, zeigt nur die Rechnung: Umlage minus Erstattung, je Krankenkasse und für jeden wählbaren Satz.

Kapitel 02

So wechseln Sie zum passenden Satz

1

Sätze vergleichen

Für jede Krankenkasse Ihrer Beschäftigten die wählbaren Erstattungssätze mit Ihren Zahlen durchrechnen.

2

abgeben

Den gewählten Satz per Wahlerklärung bei der Krankenkasse beantragen. Ein Kassenwechsel ist nicht nötig.

3

Frist beachten

Damit der Satz für das ganze gilt, muss die Wahlerklärung bis zur ersten Beitragsfälligkeit im Januar vorliegen.

Ausführlich: Falscher Erstattungssatz – Ursachen und Folgen · U1-Umlagesatz ändern

Nächster Schritt

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Neuer Satz1. Januargilt ab dem 1. Januar des Folgejahres