AUSWAHLKRITERIEN
Worauf Arbeitgeber bei der Wahl eines U1-Tools achten sollten.
Sieben Kriterien helfen, die Spreu vom Weizen zu trennen. Wir haben sie in der eigenen Praxis entwickelt – und nutzen sie als Maßstab für unseren eigenen Anspruch.
- Honorar nach berechneter Ersparnis
- keine Fixkosten
7 KriterienSieben Faktoren, die den Unterschied zwischen einer echten Optimierung und einem einfachen Satzvergleich ausmachen.
- 91Krankenkassen
- 0 €für die Analyse
- 20 %Honorar auf die berechnete Ersparnis
Ausgangslage
U1-Tools gibt es viele. Die Unterschiede sind groß.
Manche Lösungen zeigen ausschließlich Listen mit Umlage- und Erstattungssätzen. Andere ergänzen Effizienz-Kennzahlen. Wieder andere – wie wir – berechnen die individuelle Optimierung samt Liquiditätswirkung in Euro.
Welcher Ansatz für Sie passt, hängt davon ab, welche Kriterien Ihnen wichtig sind. Die folgenden sieben Punkte helfen bei einer fundierten Auswahl – unabhängig davon, für welches Tool Sie sich am Ende entscheiden.
Kriterien
Die sieben Auswahlkriterien im Detail
Sieben Faktoren, die den Unterschied zwischen einer echten Optimierung und einem einfachen Satzvergleich ausmachen.
Kriterium 1 von 7
Datengrundlage
Stammen die Daten direkt von den Krankenkassen oder aus Sekundärquellen? Werden alle gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt, oder nur eine Auswahl? Wie häufig werden die Daten aktualisiert, und wer dokumentiert die Aktualität?
U1-Sätze von 91 gesetzlichen Krankenkassen hinterlegt, mit sichtbarem Datenstand.
Kriterium 2 von 7
Methodische Tiefe
Liefert das Tool einen statischen Sätzevergleich, oder berücksichtigt es die individuellen Parameter Ihres Unternehmens – Mitarbeiterzahl, Bruttovolumen, Krankheitstage, Kassenverteilung?
Wir rechnen die wählbaren Erstattungssätze je Kasse mit Ihren Angaben durch: Krankenkasse, Jahresbrutto und Krankheitstage je Person.
Kriterium 3 von 7
Ergebnis in Euro statt in Sätzen
Bekommen Sie eine Tabelle mit Prozentwerten, oder erhalten Sie eine konkrete Differenz: Was zahlen Sie heute, was könnten Sie zahlen, wie groß ist der Unterschied im Cashflow?
Wir weisen die mögliche Ersparnis in Euro für das nächste Jahr aus – gesamt und je Krankenkasse.
Kriterium 4 von 7
Unabhängigkeit
Ist das Tool von einer Krankenkasse oder einem Versicherer betrieben? Erhält es Provisionen für Empfehlungen? Oder ist es wirtschaftlich neutral aufgestellt?
Wir sind keine Krankenkasse und erhalten keine Provisionen von Krankenkassen. Unser Honorar bemisst sich an der für Sie berechneten Ersparnis.
Kriterium 5 von 7
Umsetzungstiefe
Hört das Tool nach der Analyse auf, oder begleitet es Sie bis zur tatsächlichen Umstellung – inklusive Wahlerklärungen, Fristmanagement und Versand?
Wir erstellen die Wahlerklärungen je Krankenkasse und reichen sie in Ihrem Auftrag ein. Bei der BKK-Arbeitgeberversicherung stellen wir die Angaben bereit; die Meldung übermittelt Ihr Lohnprogramm.
Kriterium 6 von 7
Datenschutz und Datenort
Wo werden Ihre Personal- und Lohndaten verarbeitet? Welche AVV-Regelungen gelten? Werden Daten an Dritte weitergegeben?
Anwendung und Datenbank laufen bei einem Hosting-Anbieter in Deutschland. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO gehört dazu. Für die Analyse genügen Kürzel statt Namen.
Kriterium 7 von 7
Vergütungsmodell
Bezahlen Sie ein monatliches Abonnement, eine Einmalgebühr oder ein Honorar nach Ersparnis? Welche versteckten Kosten gibt es?
Kein Abo, keine Grundgebühr. Die Analyse ist kostenlos. Schalten Sie das Ergebnis frei, beträgt das Honorar 20 % der für das nächste Jahr berechneten Ersparnis. Ergibt die Analyse keine Ersparnis, entstehen keine Kosten. Entsteht mit dem neuen Satz im Kalenderjahr keine Ersparnis, erhalten Sie das Honorar mit unserer Geld-zurück-Garantie vollständig zurück.
Vergleich
Was den Unterschied wirklich ausmacht
Nicht jedes Tool liefert das gleiche Ergebnis. Diese Gegenüberstellung zeigt, worauf es ankommt.
Andere Tools
- Prozenttabellen statt konkreter Euro-Aussagen
- Kein Begleitservice für und Versand
- Interessenkonflikte: Anbieter = Krankenkasse oder provisionsabhängig
- Generische Empfehlungen ohne individuelle Simulation
U1-Optimierer
- Ersparnis transparent in Euro pro Jahr ausgewiesen
- Umsetzung inkl. Wahlerklärungen und Einreichung
- Wirtschaftlich neutral – keine Provision von Krankenkassen
- Wählbare Sätze je Kasse mit Ihren Angaben berechnet
Transparenz
Transparenz statt Versprechen
U1-Optimierer ist keine Krankenkasse und vertritt keine einzelne Versicherung.
Fragen
Häufige Fragen zur U1-Tool-Auswahl
Nach welchen Kriterien sollte ich ein U1-Tool auswählen?
Entscheidend sind sieben Kriterien: Datengrundlage (echte Tarifdaten aller Kassen?), methodische Tiefe (individuelle Simulation oder nur Satzlisten?), Ergebnis in Euro statt Prozentwerten, wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Anbieter, Umsetzungstiefe (Wahlerklärungen und Versand inklusive?), Datenschutz (DSGVO, Server in Deutschland?) und Vergütungsmodell (Abo oder Honorar nach Ersparnis?).
Was unterscheidet einen einfachen Satzvergleich von einer echten U1-Optimierung?
Ein Satzvergleich zeigt Ihnen lediglich, welche Krankenkasse den niedrigsten Umlagesatz hat. Eine echte Optimierung berücksichtigt Ihre individuelle Situation: Mitarbeiterzahl, Bruttovolumen, Krankheitstage und die Kassenverteilung Ihrer Belegschaft. Erst diese Kombination liefert eine verlässliche Aussage darüber, welche Tarifkombination Ihnen tatsächlich die größte Ersparnis bringt.
Ist der U1-Optimierer unabhängig von Krankenkassen?
Ja. Wir sind keine Krankenkasse und erhalten keine Provisionen von Krankenkassen. Unser Honorar bemisst sich an der für Sie berechneten Ersparnis.
Was kostet die Nutzung des U1-Optimierers?
Die Analyse ist kostenlos. Schalten Sie das Ergebnis frei, beträgt das Honorar 20 % der für das nächste Jahr berechneten Ersparnis zzgl. USt. Ergibt die Analyse keine Ersparnis, entstehen keine Kosten. Entsteht mit dem neuen Satz im Kalenderjahr keine Ersparnis, erhalten Sie das Honorar mit unserer Geld-zurück-Garantie vollständig zurück. Kein Abo, keine Grundgebühr.
Wie werden meine Unternehmensdaten geschützt?
Für die Analyse genügen Kürzel oder Personalnummern, Namen sind nicht nötig. Anwendung und Datenbank laufen bei einem Hosting-Anbieter in Deutschland, ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO gehört dazu. Daten geben wir an die Krankenkassen weiter, bei denen Sie die Wahl beauftragen, und an die in der Datenschutzerklärung genannten Dienstleister.
Bis wann muss die Wahl bei der Krankenkasse sein?
Bei Kassen mit Wahlmöglichkeit legt die Satzung Frist und Weg fest. Die Fristen, die wir prüfen konnten, reichen von Ende Dezember bis Ende Februar. Geht Ihre Wahlerklärung bis Ende Dezember bei der Kasse ein, sind Sie bei diesen Kassen rechtzeitig für das Folgejahr (Ausnahme: Neugründungen). Bei den Betriebskrankenkassen der BKK-Arbeitgeberversicherung zählt nur die elektronische Meldung, etwa über das Lohnprogramm.
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- Keine Registrierung für die Analyse
- Kein Abo
U1-Optimierer ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind die offiziellen Angaben der jeweiligen Krankenkasse. Die hier dargestellten Auswahlkriterien beruhen auf eigener Markterhebung. Stand: April 2026.