Beständig
Unverändert seit 01.01.2025
Seitdem gelten bei der BERGISCHE KRANKENKASSE 50 % für 1,73 %, 60 % für 2,10 % und 80 % für 4,00 %. Neuere U1-Sätze gelten bei 37 von 88 anderen Kassen.
Frage 1 von 4
Die BERGISCHE KRANKENKASSE im Vergleich mit 88 anderen Kassen: drei Erstattungssätze von 50 % bis 80 %, Stand 19.10.2026. Dieselben Sätze haben 36 weitere am Verfahren der BKK-Arbeitgeberversicherung teilnehmende Betriebskrankenkassen.
Beständig
Seitdem gelten bei der BERGISCHE KRANKENKASSE 50 % für 1,73 %, 60 % für 2,10 % und 80 % für 4,00 %. Neuere U1-Sätze gelten bei 37 von 88 anderen Kassen.
Im Vergleich
Die Umlage steigt von 1,73 % auf 4,00 % – genau so gestaffelt wie in der Mitte der 70 Kassen mit Wahl.
Für jeden Erstattungssatz: Wie viel Umlage verlangen die anderen Kassen, die denselben Satz anbieten?
| Erstattung | BERGISCHE KRANKENKASSE | Umlage der Kassen mit diesem Satz | Einordnung |
|---|---|---|---|
| 50 % | 1,73 % | genau in der Mitte 12 von 63 anderen Kassen verlangen weniger36 verlangen gleich viel | |
| 60 % | 2,10 % | genau in der Mitte 5 von 58 anderen Kassen verlangen weniger39 verlangen gleich viel | |
| 80 % | 4,00 % | genau in der Mitte 13 von 56 anderen Kassen verlangen weniger37 verlangen gleich viel | |
1 %2 %3 %4 %5 % |
Aktuelle Sätze der Krankenkassen, Stand 19.10.2026 · unverändert seit 01.01.2025 · Nicht im Vergleich: Knappschaft und Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG (Vergleichbarkeit der Sätze nicht belegt)
Genau in der Mitte der 70 Kassen mit mehreren Sätzen. Spanne: 7,2 bis 25,2 Tage.
Frage 2 von 4
Ihre Wahl gilt für alle am Verfahren der BKK-Arbeitgeberversicherung teilnehmenden Betriebskrankenkassen gemeinsam; maßgeblich sind alle bei diesen Kassen versicherten Beschäftigten zusammen. Bei der BERGISCHE KRANKENKASSE ist 50 % bis zu 13,3 Tagen Krankheit je Person am günstigsten, danach 60 % ab 13,3 Tagen und 80 % ab 34,2 Tagen. Genau wird es mit Ihrer Liste.
Für Ihren Betrieb zählen außerdem
Sie tragen je Person Krankenkasse, Lohn und Krankheitstage ein, wir rechnen jeden Satz der BERGISCHE KRANKENKASSE durch.
Das Modell rechnet vereinfacht mit höchstens 42 Kalendertagen je Person und Jahr. Entgeltfortzahlung gibt es bis zu sechs Wochen je Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EFZG); bei mehreren verschiedenen Erkrankungen können im Jahr mehr Tage erstattungsfähig sein.
Fünf Beschäftigte bei der BERGISCHE KRANKENKASSE, im Schnitt 5,8 Krankheitstage je Person – unter der ersten Schwelle von 13,3 Tagen.
Günstigster Satz: 50 %.
Sechs Beschäftigte bei der BERGISCHE KRANKENKASSE, zwei davon sechs Wochen krank, im Schnitt 22,8 Tage je Person.
Günstigster Satz: 60 %.
Erfundene Betriebe, gerechnet mit den Sätzen der BERGISCHE KRANKENKASSE. So rechnen wir
Beschäftigte auch bei anderen Kassen? Die Kasse wählen Ihre Beschäftigten, Sie nur den Satz. Ihre Wahl gilt einheitlich bei allen Betriebskrankenkassen, die am Verfahren der BKK-Arbeitgeberversicherung teilnehmen. Mehrere Sätze bieten zum Beispiel AOK Baden-Württemberg, Audi BKK, BARMER, IKK – Die Innovationskasse, AOK Bayern und BAHN-BKK. Alle Krankenkassen
Frage 3 von 4
Die Erstattung gibt es nur auf Antrag.
Die Erstattung gibt es nur auf Antrag. Den Antrag übermitteln Sie aus dem Abrechnungsprogramm per Datenübertragung (§ 2 AAG).
Erstattungsansprüche verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 6 Abs. 1 AAG).
Quellen: U1-Sätze: aktuelle Angaben der Krankenkassen, Stand 19.10.2026 · BKK-Arbeitgeberversicherung: Teilnahme am Umlage- und Erstattungsverfahren · AAG §§ 1, 2, 6, 8 · EFZG § 3
Frage 4 von 4
Jeder Satz der BERGISCHE KRANKENKASSE, gerechnet mit Ihren Beschäftigten – kostenlos.
Liste hochladen, Ersparnis je Kasse sehen.
Ohne Ersparnis keine Kosten, kein Abo.
Wir stellen die Angaben für die Wahlerklärung bereit; Ihr Lohnbüro meldet sie elektronisch über die Entgeltabrechnung.
Hintergrund
Die BERGISCHE Krankenkasse ist eine geöffnete gesetzliche Krankenkasse mit Wurzeln im bergischen Städtedreieck Wuppertal, Solingen, Remscheid in Nordrhein-Westfalen. Heute ist sie bundesweit zugänglich und bietet Arbeitnehmern aus allen Branchen drei U1-Tarifstufen: 50 % Erstattung bei 1,73 % Umlage, 60 % bei 2,10 % und 80 % bei 4,00 % Umlage.
Dieses dreistufige System stellt Arbeitgeber vor eine konkrete betriebswirtschaftliche Entscheidung. Der Einstiegssatz von 1,73 % ist einer der günstigsten auf dem Markt — und für viele Betriebe die richtige Wahl. Gleichzeitig ist der Sprung zur 80-%-Stufe enorm: Mit 4,00 % Umlage zahlt man mehr als doppelt so viel wie beim Einstiegstarif.
Viele Arbeitgeber wählen intuitiv einen mittleren oder hohen Tarif, ohne die Beitragsdifferenz gegen den erwarteten Erstattungszuwachs zu rechnen. Dabei ist diese Rechnung präzise möglich — und sie führt häufig zu einem überraschenden Ergebnis: Der günstige Einstiegssatz ist in Betrieben mit normalem bis unterdurchschnittlichem Krankenstand in den meisten Fällen die bessere Wahl.
Das häufigste Fehlverhalten bei Arbeitgebern mit BERGISCHE-versicherten Mitarbeitenden ist die Wahl der höheren Tarifstufe aus einem diffusen Sicherheitsgefühl heraus — ohne die Mehrkosten der Prämie gegen die erwarteten Mehrerstattungen zu rechnen. 4,00 % Umlage für 80 % Erstattung klingt nach guter Absicherung; für Betriebe mit normalem Krankenstand übersteigen die Mehrprämien jedoch regelmäßig die Erstattungsgewinne.
Ein weiteres Muster: Unvollständige Erstattungsbeantragung. Besonders bei kürzeren Krankheitsfällen werden häufig keine Anträge gestellt.
Die Optimierungsstrategie bei der BERGISCHEN Krankenkasse folgt zwei Schritten. Erstens: Die Break-Even-Analyse zwischen den drei Tarifstufen. Auf Basis von Bruttogehalt und Krankenstand der BERGISCHE-versicherten Mitarbeitenden wird exakt berechnet, welche Kombination die beste Nettobilanz ergibt. Der Sprung zur 80-%-Stufe ist aufgrund des enormen Preisunterschieds besonders kritisch zu prüfen.
Zweitens: Fehlende Erstattungsanträge aus den Vorjahren nachreichen – bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 6 Abs. 1 AAG).
Die BERGISCHE Krankenkasse gehört zur Gruppe der geöffneten Kassen mit dreistufigem U1-Tarifsystem. Ihr Einstiegssatz von 1,73 % ist marktführend günstig. Im Vergleich zu anderen Dreistufen-Kassen wie BKK24 oder BMW BKK bietet sie nahezu identische Tarifstruktur — was die Entscheidung nach Kassenqualität und Serviceorientierung ergänzend zur reinen Preisfrage macht.
Die BERGISCHE Krankenkasse hat ihren Ursprung im bergischen Städtedreieck Wuppertal-Solingen-Remscheid in Nordrhein-Westfalen und ist heute bundesweit für alle Arbeitnehmer zugänglich. Sie positioniert sich als regional verwurzelte, serviceorientierte Alternative zu Massenkassen.
Was Arbeitgeber über die BERGISCHE Krankenkasse im U1-Verfahren wissen müssen — Tarifstufen, Break-Even und Erstattungsoptimierung.
Die BERGISCHE Krankenkasse bietet drei U1-Tarifstufen: 50 % Erstattung bei 1,73 % Umlage, 60 % bei 2,10 % und 80 % bei 4,00 %. Diese Struktur ist identisch mit der anderer geöffneter BKKen — was einen direkten Vergleich erleichtert.
Der auffälligste Aspekt ist der enorme Preissprung zur Höchststufe: Für Arbeitgeber heißt das: Die Entscheidung für die 80-%-Stufe muss durch deutlich überdurchschnittliche Krankenstandswerte gerechtfertigt sein. Andernfalls übersteigen die Mehrprämien dauerhaft die erzielten Mehrerstattungen.
Wichtig: Diese Schwellenwerte sind Näherungen. Der genaue Break-Even hängt vom konkreten Bruttogehaltsniveau der BERGISCHE-versicherten Mitarbeitenden ab — nicht von Branchendurchschnittswerten. Der U1-Optimierer berechnet den exakten Punkt auf Basis Ihrer realen Betriebsdaten.
Unabhängig von der gewählten Tarifstufe ist die vollständige Erstattungsbeantragung bei der BERGISCHEN Krankenkasse ein zentraler Optimierungshebel. Die Kasse zahlt Erstattungen ausschließlich auf Antrag — versäumte Anträge bedeuten verlorene Erstattungen.
Zwei Hebel, die sich ergänzen: Für das nächste Jahr den passenden Erstattungssatz wählen – das berechnet der U1-Optimierer kostenlos, die Wahl meldet Ihr Lohnbüro über die Entgeltabrechnung. Für die Vorjahre prüfen Sie mit Ihrem Lohnbüro, ob alle Erstattungsanträge gestellt sind; fehlende können Sie bis zu vier Jahre nach Ablauf des Jahres nachreichen (§ 6 Abs. 1 AAG).
Fragen
Allgemeine Fragen zur U1 beantworten wir im Ratgeber.
Die BERGISCHE KRANKENKASSE bietet drei Erstattungssätze: 50 % Erstattung bei 1,73 % Umlage, 60 % Erstattung bei 2,10 % Umlage und 80 % Erstattung bei 4,00 % Umlage (unverändert seit 01.01.2025).
Die Einstiegsstufe mit 50 % Erstattung ist die Stufe mit der niedrigsten Umlage — sie lohnt sich für Betriebe mit niedrigem bis mittlerem Krankenstand, weil die eingesparte Umlage dort dauerhaft schwerer wiegt als die entgangene Mehrerstattung. Ausschlaggebend ist das Verhältnis zwischen dem Satzabstand zur nächsten Stufe und den tatsächlichen Lohnfortzahlungstagen: Die Umlage fällt auf die gesamte beitragspflichtige Lohnsumme an, die Erstattung nur auf die Krankheitsfälle. Den aktuellen Satz je Stufe finden Sie in der Tarifübersicht auf dieser Seite; den individuellen Umschlagpunkt berechnet der U1-Optimierer auf Basis Ihrer realen Betriebsdaten — Faustregeln ersetzen diese Rechnung nicht.
Die 80-%-Stufe ist die teuerste der drei Stufen der BERGISCHEN Krankenkasse; den konkreten Abstand zur Einstiegsstufe entnehmen Sie der Tarifübersicht oben auf dieser Seite. Sie lohnt sich nur bei überdurchschnittlich hohem Krankenstand: Erst wenn die zusätzlich erstatteten Prozentpunkte Lohnfortzahlung die Mehrumlage auf die gesamte beitragspflichtige Lohnsumme übersteigen, kippt die Bilanz zugunsten der höheren Stufe. In Betrieben mit normalen Krankenstandswerten bleiben die Mehrprämien dauerhaft über den Mehrerstattungen. Der genaue Schwellenwert hängt vom Gehaltsniveau ab und wird individuell berechnet.
Ja. Die BERGISCHE KRANKENKASSE wickelt das U1-Verfahren über die BKK-Arbeitgeberversicherung beim BKK Landesverband Mitte ab.
Ja. Obwohl die BERGISCHE Krankenkasse ihre Wurzeln im bergischen Städtedreieck Wuppertal-Solingen-Remscheid in NRW hat, ist sie als geöffnete gesetzliche Krankenkasse bundesweit für alle Arbeitnehmer zugänglich. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass auch Mitarbeitende außerhalb von NRW bei der BERGISCHEN versichert sein können — mit denselben U1-Tarifsätzen. Die vollständige Erstattungsbeantragung ist für alle Mitarbeitenden unabhängig vom Standort gleichermaßen wichtig.
Der U2-Umlagesatz der BERGISCHE KRANKENKASSE beträgt 0,40 %. In der U2 gibt es keine Wahl; erstattet wird in vollem Umfang, bei Beschäftigungsverbot einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (§ 1 Abs. 2 AAG).
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Für Arbeitgeber mit Beschäftigten bei der BERGISCHE KRANKENKASSE
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