Beständig
Unverändert seit 01.01.2025
Seitdem gelten bei der BKK24 50 % für 1,73 %, 60 % für 2,10 % und 80 % für 4,00 %. Neuere U1-Sätze gelten bei 37 von 88 anderen Kassen.
Frage 1 von 4
Die BKK24 im Vergleich mit 88 anderen Kassen: drei Erstattungssätze von 50 % bis 80 %, Stand 19.10.2026. Dieselben Sätze haben 36 weitere am Verfahren der BKK-Arbeitgeberversicherung teilnehmende Betriebskrankenkassen.
Beständig
Seitdem gelten bei der BKK24 50 % für 1,73 %, 60 % für 2,10 % und 80 % für 4,00 %. Neuere U1-Sätze gelten bei 37 von 88 anderen Kassen.
Im Vergleich
Die Umlage steigt von 1,73 % auf 4,00 % – genau so gestaffelt wie in der Mitte der 70 Kassen mit Wahl.
Für jeden Erstattungssatz: Wie viel Umlage verlangen die anderen Kassen, die denselben Satz anbieten?
| Erstattung | BKK24 | Umlage der Kassen mit diesem Satz | Einordnung |
|---|---|---|---|
| 50 % | 1,73 % | genau in der Mitte 12 von 63 anderen Kassen verlangen weniger36 verlangen gleich viel | |
| 60 % | 2,10 % | genau in der Mitte 5 von 58 anderen Kassen verlangen weniger39 verlangen gleich viel | |
| 80 % | 4,00 % | genau in der Mitte 13 von 56 anderen Kassen verlangen weniger37 verlangen gleich viel | |
1 %2 %3 %4 %5 % |
Aktuelle Sätze der Krankenkassen, Stand 19.10.2026 · unverändert seit 01.01.2025 · Nicht im Vergleich: Knappschaft und Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG (Vergleichbarkeit der Sätze nicht belegt)
Genau in der Mitte der 70 Kassen mit mehreren Sätzen. Spanne: 7,2 bis 25,2 Tage.
Frage 2 von 4
Ihre Wahl gilt für alle am Verfahren der BKK-Arbeitgeberversicherung teilnehmenden Betriebskrankenkassen gemeinsam; maßgeblich sind alle bei diesen Kassen versicherten Beschäftigten zusammen. Bei der BKK24 ist 50 % bis zu 13,3 Tagen Krankheit je Person am günstigsten, danach 60 % ab 13,3 Tagen und 80 % ab 34,2 Tagen. Genau wird es mit Ihrer Liste.
Für Ihren Betrieb zählen außerdem
Sie tragen je Person Krankenkasse, Lohn und Krankheitstage ein, wir rechnen jeden Satz der BKK24 durch.
Das Modell rechnet vereinfacht mit höchstens 42 Kalendertagen je Person und Jahr. Entgeltfortzahlung gibt es bis zu sechs Wochen je Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EFZG); bei mehreren verschiedenen Erkrankungen können im Jahr mehr Tage erstattungsfähig sein.
Fünf Beschäftigte bei der BKK24, im Schnitt 5,8 Krankheitstage je Person – unter der ersten Schwelle von 13,3 Tagen.
Günstigster Satz: 50 %.
Sechs Beschäftigte bei der BKK24, zwei davon sechs Wochen krank, im Schnitt 22,8 Tage je Person.
Günstigster Satz: 60 %.
Erfundene Betriebe, gerechnet mit den Sätzen der BKK24. So rechnen wir
Beschäftigte auch bei anderen Kassen? Die Kasse wählen Ihre Beschäftigten, Sie nur den Satz. Ihre Wahl gilt einheitlich bei allen Betriebskrankenkassen, die am Verfahren der BKK-Arbeitgeberversicherung teilnehmen. Mehrere Sätze bieten zum Beispiel AOK Baden-Württemberg, Audi BKK, BARMER, IKK – Die Innovationskasse, AOK Bayern und BAHN-BKK. Alle Krankenkassen
Frage 3 von 4
Die Erstattung gibt es nur auf Antrag.
Die Erstattung gibt es nur auf Antrag. Den Antrag übermitteln Sie aus dem Abrechnungsprogramm per Datenübertragung (§ 2 AAG).
Erstattungsansprüche verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 6 Abs. 1 AAG).
Quellen: U1-Sätze: aktuelle Angaben der Krankenkassen, Stand 19.10.2026 · BKK-Arbeitgeberversicherung: Teilnahme am Umlage- und Erstattungsverfahren · AAG §§ 1, 2, 6, 8 · EFZG § 3
Frage 4 von 4
Jeder Satz der BKK24, gerechnet mit Ihren Beschäftigten – kostenlos.
Liste hochladen, Ersparnis je Kasse sehen.
Ohne Ersparnis keine Kosten, kein Abo.
Wir stellen die Angaben für die Wahlerklärung bereit; Ihr Lohnbüro meldet sie elektronisch über die Entgeltabrechnung.
Hintergrund
Die BKK24 ist eine bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse und steht Arbeitnehmern aus allen Branchen offen. Diese Struktur ist charakteristisch für viele geöffnete Betriebskrankenkassen und bietet Arbeitgebern theoretisch erheblichen Spielraum zur Kostenoptimierung.
Das strukturelle Merkmal der BKK24 im U1-Verfahren ist das ausgesprochene Preisgefälle zwischen Einstiegs- und Höchststufe. Der Einstiegssatz von 1,73 % gehört zu den günstigsten im bundesweiten Vergleich — und ist besonders attraktiv für Betriebe mit niedrigem Krankenstand. Gleichzeitig ist der Sprung zur höchsten Tarifstufe mit 4,00 % Umlage erheblich. Wer diese Stufe wählt, zahlt mehr als doppelt so viel wie beim Einstiegstarif.
Die Tarifentscheidung bei der BKK24 ist damit keine Formalie, sondern eine betriebswirtschaftliche Kernfrage. Ob sich die mittlere oder die höchste Stufe gegenüber dem günstigen Einstiegssatz lohnt, hängt ausschließlich vom Bruttogehaltsniveau und dem tatsächlichen Krankenstand der BKK24-versicherten Mitarbeitenden ab.
Das häufigste Fehlverhalten bei Arbeitgebern mit BKK24-versicherten Mitarbeitenden ist die Wahl der Höchststufe aus Sicherheitsdenken — ohne Gegenrechnung der Beitragsdifferenz. 4,00 % Umlage für 80 % Erstattung klingt nach maximaler Absicherung. In Betrieben mit niedrigem bis mittlerem Krankenstand ist es jedoch schlicht Geldverschwendung: Die Mehrkosten gegenüber dem Einstiegssatz werden nie durch Mehrerstattungen ausgeglichen.
Das umgekehrte Muster ist genauso problematisch: Wer den Einstiegssatz gewählt hat und diesen nie überprüft, kann bei verändertem Krankenstand über Jahre hinweg die falsche Entscheidung beibehalten. Zusätzlich werden Erstattungsanträge — besonders für kürzere Krankheitsfälle — häufig nicht konsequent gestellt, was über vier Jahre zu substanziellen, aber vermeidbaren Verlusten führt.
Die Optimierungsstrategie bei der BKK24 folgt zwei Pfaden. Erstens: Der Break-Even-Check zwischen den drei Tarifstufen. Der U1-Optimierer berechnet auf Basis von Bruttogehalt und historischem Krankenstand, welche Kombination aus Umlage und Erstattung die beste Nettobilanz ergibt. Da der Sprung zur 80-%-Stufe besonders ausgeprägt ist, ist diese Analyse besonders entscheidend.
Zweitens: Fehlende Erstattungsanträge aus den Vorjahren nachreichen – bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 6 Abs. 1 AAG).
Die BKK24 positioniert sich im Wettbewerb der geöffneten Betriebskrankenkassen mit einem sehr günstigen Einstiegssatz. Im Marktvergleich gehört die 50-%-Stufe mit 1,73 % Umlage zur günstigsten Gruppe. Der Aufschlag zur Höchststufe ist jedoch erheblich — was die Tarifentscheidung zu einer besonders folgenreichen Wahl macht.
Die BKK24 ist eine bundesweit tätige Betriebskrankenkasse, die für alle Arbeitnehmer unabhängig von Branche oder Wohnort zugänglich ist. Sie zählt zur Gruppe der geöffneten BKKen, die sich als günstige Alternative zu großen gesetzlichen Kassen positionieren.
Was Arbeitgeber über die BKK24 im U1-Verfahren wissen müssen — Tarifstufen, Break-Even und Erstattungsoptimierung.
Die BKK24 bietet drei U1-Tarifstufen, die eine breite Spanne abdecken: Die Einstiegsstufe (50 % Erstattung) kostet 1,73 % Umlage — eine der günstigsten Optionen im bundesweiten BKK-Vergleich. Die mittlere Stufe (60 % Erstattung) liegt bei 2,10 %. Die höchste Stufe (80 % Erstattung) schlägt mit 4,00 % zu Buche — mehr als doppelt so viel wie der Einstiegstarif.
Dieses Preisgefälle ist kein Zufall: Betriebskrankenkassen kalkulieren ihre Sätze auf Basis des Schadensverlaufs ihrer Versicherten. Der hohe Aufschlag auf die 80-%-Stufe reflektiert das deutlich erhöhte Erstattungsrisiko bei Langzeiterkrankungen. Für Arbeitgeber heißt das: Wer die Höchststufe wählt, muss durch entsprechend häufige oder lange Ausfälle genug Erstattungen generieren, um die Mehrinvestition zurückzubekommen.
Der Break-Even-Punkt zwischen den BKK24-Tarifstufen lässt sich mathematisch bestimmen.
Wichtig: Diese Werte sind Näherungen. Der tatsächliche Break-Even hängt vom konkreten Bruttogehaltsniveau der BKK24-versicherten Mitarbeitenden ab. Der U1-Optimierer berechnet den exakten Punkt auf Basis Ihrer realen Betriebsdaten — nicht auf Basis von Branchen-Durchschnittswerten.
Zwei Hebel, die sich ergänzen: Für das nächste Jahr den passenden Erstattungssatz wählen – das berechnet der U1-Optimierer kostenlos, die Wahl meldet Ihr Lohnbüro über die Entgeltabrechnung. Für die Vorjahre prüfen Sie mit Ihrem Lohnbüro, ob alle Erstattungsanträge gestellt sind; fehlende können Sie bis zu vier Jahre nach Ablauf des Jahres nachreichen (§ 6 Abs. 1 AAG).
In der Praxis zeigt sich, dass insbesondere kürzere Krankheitsfälle häufig nicht beantragt werden. Der Aufwand erscheint im Einzelfall gering, die kumulierte Wirkung über alle Mitarbeitenden und mehrere Jahre ist jedoch erheblich.
Fragen
Allgemeine Fragen zur U1 beantworten wir im Ratgeber.
Die BKK24 bietet drei Erstattungssätze: 50 % Erstattung bei 1,73 % Umlage, 60 % Erstattung bei 2,10 % Umlage und 80 % Erstattung bei 4,00 % Umlage (unverändert seit 01.01.2025).
Das hängt vom Krankenstand und vom Bruttogehaltsniveau Ihrer BKK24-versicherten Mitarbeitenden ab. Entscheidend ist die Asymmetrie des Verfahrens: Die Umlage fällt auf die gesamte beitragspflichtige Lohnsumme an, die Erstattung dagegen nur auf die tatsächlichen Lohnfortzahlungsfälle. Deshalb ist die Einstiegsstufe bei niedrigem Krankenstand in den meisten Fällen vorteilhaft, während die höheren Stufen erst bei anhaltend vielen Ausfalltagen tragen. Die aktuellen Sätze je Stufe finden Sie in der Tarifübersicht auf dieser Seite. Den exakten Break-Even-Punkt berechnet der U1-Optimierer auf Basis Ihrer tatsächlichen Betriebsdaten.
Die 80-%-Stufe der BKK24 ist deutlich teurer als die Einstiegsstufe — den genauen Abstand entnehmen Sie der Tarifübersicht oben auf dieser Seite. Sie lohnt sich nur, wenn die Mehrerstattung den Beitragsunterschied über das gesamte Jahr übersteigt. Weil die Mehrumlage auf die volle Lohnsumme wirkt, die Mehrerstattung aber nur auf die Krankheitstage, ist dafür ein deutlich überdurchschnittlicher Krankenstand nötig. Der genaue Break-Even-Punkt hängt vom Bruttogehaltsniveau ab und wird durch den U1-Optimierer individuell berechnet.
Ja. Die BKK24 ist eine bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer aus allen Branchen und Betriebsgrößen — unabhängig von einem betrieblichen Bezug zur ursprünglichen Trägerorganisation — Mitglied werden können. Für Arbeitgeber ist relevant: Die U1-Umlage wird für jeden BKK24-versicherten Mitarbeitenden separat abgeführt. Die Wahl der Tarifstufe kann je nach Belegschaft und Kassenstruktur unterschiedlich optimal sein.
Ja. Nicht gestellte Erstattungsanträge können Sie bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres nachreichen, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 6 Abs. 1 AAG).
Der U2-Umlagesatz der BKK24 beträgt 0,40 %. In der U2 gibt es keine Wahl; erstattet wird in vollem Umfang, bei Beschäftigungsverbot einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (§ 1 Abs. 2 AAG).
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Für Arbeitgeber mit Beschäftigten bei der BKK24
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