Neuer Satz
Gültig seit 01.10.2026
Der heutige U1-Satz der BKK Diakonie gilt seit dem 01.10.2026: 70 % für 2,45 %.
Frage 1 von 3
Die BKK Diakonie im Vergleich mit 88 anderen Kassen: ein Satz, 70 % Erstattung für 2,45 % Umlage, Stand 19.10.2026.
Neuer Satz
Der heutige U1-Satz der BKK Diakonie gilt seit dem 01.10.2026: 70 % für 2,45 %.
Für jeden Erstattungssatz: Wie viel Umlage verlangen die anderen Kassen, die denselben Satz anbieten?
| Erstattung | BKK Diakonie | Umlage der Kassen mit diesem Satz | Einordnung |
|---|---|---|---|
| 70 % | 2,45 % | günstiger als die Mitte 10 von 29 anderen Kassen verlangen weniger | |
1 %2 %3 % |
Aktuelle Sätze der Krankenkassen, Stand 19.10.2026 · gültig seit 01.10.2026 · Nicht im Vergleich: Knappschaft und Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG (Vergleichbarkeit der Sätze nicht belegt)
Frage 2 von 3
Die Erstattung gibt es nur auf Antrag.
Die Erstattung gibt es nur auf Antrag. Den Antrag übermitteln Sie aus dem Abrechnungsprogramm per Datenübertragung (§ 2 AAG).
Erstattungsansprüche verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 6 Abs. 1 AAG).
Quellen: U1-Sätze: aktuelle Angaben der Krankenkassen, Stand 19.10.2026 · AAG §§ 1, 2, 6 · EFZG § 3
Frage 3 von 3
Die Kasse wählen Ihre Beschäftigten. Bei 70 von 89 Kassen gibt es mehrere Sätze – wir rechnen jeden mit Ihren Beschäftigten, kostenlos.
Liste hochladen, Ersparnis je Kasse sehen.
Ohne Ersparnis keine Kosten, kein Abo.
Wir erstellen die Wahlerklärung je Kasse. Je nach Kasse reichen wir sie im Auftrag ein, oder wir stellen die Angaben bereit und Ihr Lohnbüro meldet sie elektronisch.
Kassen mit mehreren Sätzen
Hintergrund
Die BKK Diakonie ist eine Betriebskrankenkasse mit besonderer Verbindung zur diakonischen Kirche und sozialen Einrichtungen in Deutschland. Als geöffnete BKK steht sie auch Arbeitnehmern anderer Branchen zur Verfügung. Im U1-Verfahren bietet sie ausschließlich die 70-%-Erstattungsstufe zum Umlagesatz von 2,45 %.
Auch bei dieser Kasse gilt: Erstattungen werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Wer den Antrag nicht stellt, erhält keine Erstattung — obwohl weiterhin Umlage gezahlt wird.
Das häufigste Problem: Erstattungsanträge werden nicht konsequent für alle Erkrankungsfälle gestellt. In sozialen Einrichtungen mit hohem Krankenstand und oft wechselnden Mitarbeitenden kommt es regelmäßig vor, dass einzelne Erkrankungsfälle im Antragsmanagement übersehen werden.
Bei der BKK Diakonie gibt es nur einen Erstattungssatz – der Hebel liegt bei den Anträgen: Für die Vorjahre prüfen Sie mit Ihrem Lohnbüro, ob alle Erstattungsanträge gestellt sind; fehlende können Sie bis zu vier Jahre nach Ablauf des Jahres nachreichen (§ 6 Abs. 1 AAG). Haben Sie auch Beschäftigte bei Kassen mit mehreren Sätzen, rechnet der U1-Optimierer diese kostenlos durch.
Mit 2,45 % Umlagesatz und 70 % Erstattung liegt die BKK Diakonie im mittleren BKK-Marktsegment. Der Einheitstarif macht die Verwaltung einfach, setzt aber konsequentes Antragsmanagement als Erfolgsfaktor voraus.
Die BKK Diakonie ist bundesweit tätig und steht in besonderer Verbindung zu diakonischen Einrichtungen, sozialen Trägern und Kirchen in Deutschland. Als geöffnete BKK ist sie bundesweit für Arbeitnehmer aller Branchen zugänglich.
Was Arbeitgeber über die BKK Diakonie und das U1-Verfahren wissen müssen.
Die BKK Diakonie ist eine Betriebskrankenkasse mit besonderer Verbindung zu diakonischen Einrichtungen, sozialen Trägern und kirchlichen Organisationen in Deutschland. Als geöffnete BKK steht sie jedoch auch Arbeitnehmern anderer Branchen offen.
Im U1-Verfahren bietet die BKK Diakonie eine einzige Erstattungsstufe: 70 % der Lohnfortzahlung werden bei einem Umlagesatz von 2,45 % erstattet. Der einzige steuerbare Hebel für Arbeitgeber ist das konsequente Antragsmanagement.
U1-Erstattungen werden von der BKK Diakonie ausschließlich auf Antrag gewährt. Anträge sind nach Ende der Arbeitsunfähigkeit einzureichen.
Insbesondere in Einrichtungen mit hohem Krankenstand ist ein systematisches Antragsmanagement essenziell, um alle zustehenden Erstattungen zu sichern.
Fragen
Allgemeine Fragen zur U1 beantworten wir im Ratgeber.
Die BKK Diakonie bietet einen Erstattungssatz: 70 % Erstattung bei 2,45 % Umlage (gültig seit 01.10.2026).
Nein. Die BKK Diakonie ist eine geöffnete Betriebskrankenkasse und steht Arbeitnehmern aller Branchen und Arbeitgebern bundesweit ohne Einschränkung offen. Auch wenn ihre Wurzeln in diakonischen Einrichtungen liegen, können sich Mitarbeitende und Arbeitgeber aus allen Wirtschaftssektoren bei der BKK Diakonie versichern. Das U1-Verfahren gilt entsprechend für alle Arbeitgeber mit BKK-Diakonie-versicherten Mitarbeitenden.
Die monatliche U1-Umlage beträgt 2,45 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts. Im Gegenzug erstattet die BKK Diakonie im Krankheitsfall 70 % der Lohnfortzahlungskosten. Bei sechs Wochen Erkrankung und 3.000 € Monatsbrutto entspricht das rund 2.940 €.
Ohne Antrag gibt es keine Erstattung – auch wenn die Umlage gezahlt wurde. Die BKK Diakonie zahlt U1-Leistungen nur auf expliziten Antrag. In Einrichtungen mit hohem Krankenstand und häufig wechselnden Mitarbeitenden besteht ein erhöhtes Risiko, einzelne Erkrankungsfälle zu übersehen. Systematisches Antragsmanagement ist daher besonders wichtig und lohnend.
Das U1-Verfahren gilt für Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Mitarbeitende beschäftigen. Alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeitenden, die bei der BKK Diakonie versichert sind, werden über das U1-Verfahren dieser Kasse abgerechnet. Für kleinere Betriebe ist die Teilnahme verpflichtend — und bietet durch die 70-%-Erstattungsquote einen wirksamen Schutz gegen hohe Lohnfortzahlungskosten.
Der U2-Umlagesatz der BKK Diakonie beträgt 0,45 %. In der U2 gibt es keine Wahl; erstattet wird in vollem Umfang, bei Beschäftigungsverbot einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (§ 1 Abs. 2 AAG).
Für Arbeitgeber mit Beschäftigten bei der BKK Diakonie
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