Beständig
Unverändert seit 01.01.2026
Seitdem gelten bei der BKK ProVita 60 % für 2,10 %. Neuere U1-Sätze gelten bei 5 von 88 anderen Kassen.
Frage 1 von 3
Die BKK ProVita im Vergleich mit 88 anderen Kassen: ein Satz, 60 % Erstattung für 2,10 % Umlage, Stand 19.10.2026.
Beständig
Seitdem gelten bei der BKK ProVita 60 % für 2,10 %. Neuere U1-Sätze gelten bei 5 von 88 anderen Kassen.
Für jeden Erstattungssatz: Wie viel Umlage verlangen die anderen Kassen, die denselben Satz anbieten?
| Erstattung | BKK ProVita | Umlage der Kassen mit diesem Satz | Einordnung |
|---|---|---|---|
| 60 % | 2,10 % | genau in der Mitte 5 von 58 anderen Kassen verlangen weniger39 verlangen gleich viel | |
1 %2 %3 % |
Aktuelle Sätze der Krankenkassen, Stand 19.10.2026 · unverändert seit 01.01.2026 · Nicht im Vergleich: Knappschaft und Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG (Vergleichbarkeit der Sätze nicht belegt)
Frage 2 von 3
Die Erstattung gibt es nur auf Antrag.
Die Erstattung gibt es nur auf Antrag. Den Antrag übermitteln Sie aus dem Abrechnungsprogramm per Datenübertragung (§ 2 AAG).
Erstattungsansprüche verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 6 Abs. 1 AAG).
Quellen: U1-Sätze: aktuelle Angaben der Krankenkassen, Stand 19.10.2026 · AAG §§ 1, 2, 6 · EFZG § 3
Frage 3 von 3
Die Kasse wählen Ihre Beschäftigten. Bei 70 von 89 Kassen gibt es mehrere Sätze – wir rechnen jeden mit Ihren Beschäftigten, kostenlos.
Liste hochladen, Ersparnis je Kasse sehen.
Ohne Ersparnis keine Kosten, kein Abo.
Wir erstellen die Wahlerklärung je Kasse. Je nach Kasse reichen wir sie im Auftrag ein, oder wir stellen die Angaben bereit und Ihr Lohnbüro meldet sie elektronisch.
Kassen mit mehreren Sätzen
Hintergrund
Die BKK ProVita ist eine bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse mit Verwaltungssitz in München. Sie bietet Arbeitgebern mit bei ihr versicherten Mitarbeitenden einen einzigen U1-Tarif mit 60 % Erstattungsquote bei einem Umlagesatz von 2,10 %. Das ist der wesentliche Unterschied zu mehrstufigen Tarifsystemen: Es gibt keine Tarifwahlentscheidung zu treffen.
Dieser Umstand wird von vielen Arbeitgebern als komfortabel empfunden — und das ist nachvollziehbar. Die Frage „Welchen Tarif wähle ich?” stellt sich nicht. Stattdessen tritt eine andere, gleichwertig wichtige Frage in den Vordergrund: „Schöpfen wir alle Erstattungsansprüche vollständig aus?”
In der Praxis zeigt sich, dass Betriebe mit Einheitstarif häufig glauben, das Thema U1-Optimierung betreffe sie nicht — weil es keine Tarifstufe zu wechseln gibt. Das ist ein Irrtum mit echten finanziellen Konsequenzen. Jeder Krankheitsausfall, der nicht beantragt wird, ist eine verlorene Erstattung — rechtlich zustehend, aber verfallen, weil kein Antrag gestellt wurde.
Das häufigste Fehlverhalten bei Arbeitgebern mit BKK-ProVita-versicherten Mitarbeitenden ist das systematische Nicht-Beantragen von Erstattungen für kurze Krankheitsfälle. Viele Betriebe stellen nur dann einen Antrag, wenn der Fall subjektiv „groß genug” erscheint — also bei längeren Erkrankungen. Was dabei übersehen wird: Auch kürzere erstattungsfähige Ausfälle addieren sich über alle Mitarbeitenden und mehrere Jahre zu einem erheblichen Betrag.
Bei der BKK ProVita gibt es nur einen Erstattungssatz – der Hebel liegt bei den Anträgen: Für die Vorjahre prüfen Sie mit Ihrem Lohnbüro, ob alle Erstattungsanträge gestellt sind; fehlende können Sie bis zu vier Jahre nach Ablauf des Jahres nachreichen (§ 6 Abs. 1 AAG). Haben Sie auch Beschäftigte bei Kassen mit mehreren Sätzen, rechnet der U1-Optimierer diese kostenlos durch.
Die Optimierungsstrategie bei der BKK ProVita konzentriert sich vollständig auf die Erstattungsseite. Da es nur eine Tarifstufe gibt, entfällt der Break-Even-Check zwischen Tarifstufen. Welche Krankheitsfälle wurden beantragt? Welche wurden vergessen? Gibt es Nachreichmöglichkeiten innerhalb der Verjährungsfrist?
Die BKK ProVita hat ihren Verwaltungssitz in München und ist als bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zugänglich. Sie positioniert sich als serviceorientierte Alternative zu Massenkassen.
Was Arbeitgeber über die BKK ProVita im U1-Verfahren wissen müssen — Einheitstarif, Erstattungsoptimierung und Fristen.
Die BKK ProVita ist eine bundesweit tätige Betriebskrankenkasse mit Verwaltungssitz in München, Bayern. Seit ihrer Öffnung steht sie allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten offen — unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Für Arbeitgeber bedeutet das: Wer Mitarbeitende hat, die bei der BKK ProVita versichert sind, führt für diese die U1-Umlage ab und kann entsprechende Erstattungen beantragen.
Das strukturelle Besonderheit im U1-Kontext: Die BKK ProVita bietet nur eine einzige Tarifstufe — 60 % Erstattungsquote bei einem Umlagesatz von 2,10 %. Das vereinfacht die Verwaltung, weil keine jährliche Tarifentscheidung getroffen werden muss. Es bedeutet aber auch, dass der Optimierungsansatz ein anderer ist als bei mehrstufigen Kassen: Der Fokus liegt vollständig auf der Vollständigkeit der Erstattungsanträge.
Die BKK ProVita zahlt Erstattungen im U1-Verfahren ausschließlich auf Antrag. Das klingt banal — hat aber in der Praxis erhebliche Konsequenzen. Betriebe, die Erstattungsanträge nicht konsequent für alle erstattungsfähigen Krankheitsfälle stellen, verschenken real existierende Erstattungsansprüche.
Der häufige Irrtum bei Einheitstarif-Kassen wie der BKK ProVita: „Keine Tarifentscheidung — kein Optimierungspotenzial.” Das ist falsch. Auch ohne Tarifvergleich gibt es substanzielle Hebel, die direkte Auswirkung auf die U1-Nettobilanz haben.
Erstens: Die vollständige Erstattungsbeantragung. Jeder nicht gestellte Antrag ist verlorenes Geld.
Zweitens: Fehlende Erstattungsanträge aus den Vorjahren nachreichen – bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 6 Abs. 1 AAG).
Drittens: Korrekte Abrechnung der Erstattungsgrundlage. Fehler bei der Berechnung führen zu Unterzahlungen, die selten auffallen und noch seltener korrigiert werden, wenn sie nicht systematisch geprüft werden.
Fragen
Allgemeine Fragen zur U1 beantworten wir im Ratgeber.
Die BKK ProVita bietet einen Erstattungssatz: 60 % Erstattung bei 2,10 % Umlage (unverändert seit 01.01.2026).
Ein Einheitstarif bedeutet, dass es bei der BKK ProVita nur eine einzige U1-Tarifstufe gibt — im Gegensatz zu anderen Kassen, die zwei bis vier Stufen anbieten. Arbeitgeber haben keine Wahl zwischen verschiedenen Erstattungsquoten. Das vereinfacht die Verwaltung, schränkt aber die Möglichkeit ein, durch eine optimale Tarifwahl die Nettobilanz zu verbessern.
Ja. Das Hauptpotenzial liegt in der konsequenten und vollständigen Beantragung aller Erstattungen. Beides zusammen kann auch bei Einheitstarifen zu erheblichen Rückflüssen führen.
Ja. Nicht gestellte Erstattungsanträge können Sie bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres nachreichen, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 6 Abs. 1 AAG). Dieser Hebel ist besonders wirksam bei Betrieben, die bisher keine strukturierte Erstattungsverwaltung hatten.
Den Erstattungsantrag übermittelt Ihr Entgeltabrechnungsprogramm elektronisch an die Krankenkasse, ohne Abrechnungsprogramm geht das über das SV-Meldeportal (§ 2 Abs. 3 AAG).
Nicht gestellte Erstattungsanträge können Sie bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres nachreichen, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 6 Abs. 1 AAG). Für laufende Fälle empfiehlt sich eine strukturierte monatliche Bearbeitung, um keine Fristen zu versäumen. Den Erstattungsantrag übermittelt Ihr Entgeltabrechnungsprogramm elektronisch an die Krankenkasse, ohne Abrechnungsprogramm geht das über das SV-Meldeportal (§ 2 Abs. 3 AAG).
Der U2-Umlagesatz der BKK ProVita beträgt 0,56 %. In der U2 gibt es keine Wahl; erstattet wird in vollem Umfang, bei Beschäftigungsverbot einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (§ 1 Abs. 2 AAG).
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Für Arbeitgeber mit Beschäftigten bei der BKK ProVita
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