BKK VDN · U1 für Arbeitgeber

BKK VDN Umlagesätze 2026: Welcher Erstattungssatz passt zu Ihrem Betrieb?

Die BKK VDN bietet 50 %, 60 % und 80 %.
  • Analyse kostenlos
  • Sie zahlen erst, wenn Sie das Ergebnis freischalten
  • Kein Kassenwechsel nötig

Frage 1 von 4

Was ist bei der BKK VDN anders?

Die BKK VDN im Vergleich mit 88 anderen Kassen: drei Erstattungssätze von 50 % bis 80 %, Stand 19.10.2026. Dieselben Sätze haben 36 weitere am Verfahren der BKK-Arbeitgeberversicherung teilnehmende Betriebskrankenkassen.

Beständig

Unverändert seit 01.01.2025

Seitdem gelten bei der BKK VDN 50 % für 1,73 %, 60 % für 2,10 % und 80 % für 4,00 %. Neuere U1-Sätze gelten bei 37 von 88 anderen Kassen.

Im Vergleich

+2,27 Prozentpunkte vom niedrigsten zum höchsten Satz

Die Umlage steigt von 1,73 % auf 4,00 % – genau so gestaffelt wie in der Mitte der 70 Kassen mit Wahl.

Mehr Details: Die Umlage der BKK VDN im Vergleich mit den anderen Kassen

Für jeden Erstattungssatz: Wie viel Umlage verlangen die anderen Kassen, die denselben Satz anbieten?

Umlage der BKK VDN je Erstattungssatz im Vergleich mit den anderen Kassen, die denselben Satz anbieten
ErstattungBKK VDNUmlage der Kassen mit diesem SatzEinordnung
50 %1,73 %
genau in der Mitte
12 von 63 anderen Kassen verlangen weniger36 verlangen gleich viel
60 %2,10 %
genau in der Mitte
5 von 58 anderen Kassen verlangen weniger39 verlangen gleich viel
80 %4,00 %
genau in der Mitte
13 von 56 anderen Kassen verlangen weniger37 verlangen gleich viel

Aktuelle Sätze der Krankenkassen, Stand 19.10.2026 · unverändert seit 01.01.2025 · Nicht im Vergleich: Knappschaft und Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG (Vergleichbarkeit der Sätze nicht belegt)

Erste Schwelle: ab 13,3 Tagen lohnt ein höherer Satz

Genau in der Mitte der 70 Kassen mit mehreren Sätzen. Spanne: 7,2 bis 25,2 Tage.

Frage 2 von 4

Welcher Satz der BKK VDN passt zu Ihrem Betrieb?

Ihre Wahl gilt für alle am Verfahren der BKK-Arbeitgeberversicherung teilnehmenden Betriebskrankenkassen gemeinsam; maßgeblich sind alle bei diesen Kassen versicherten Beschäftigten zusammen. Bei der BKK VDN ist 50 % bis zu 13,3 Tagen Krankheit je Person am günstigsten, danach 60 % ab 13,3 Tagen und 80 % ab 34,2 Tagen. Genau wird es mit Ihrer Liste.

Arbeitgeber
Krankheitsfall
Krankenkasse
1Sie zahlen monatlich 1,73 % bis 4,00 % vom Lohn an die BKK VDN.2 bis zu sechs Wochen je Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EFZG).3Auf Antrag erstattet die BKK-Arbeitgeberversicherung 50 %, 60 % oder 80 % davon.
Faustregel für die BKK VDN

Für Ihren Betrieb zählen außerdem

  1. Lohn je Person
  2. Dauer jeder Krankheit
  3. Kasse je Person
Ersparnis kostenlos prüfen

Sie tragen je Person Krankenkasse, Lohn und Krankheitstage ein, wir rechnen jeden Satz der BKK VDN durch.

BKK VDN: Was jeder Satz im Jahr bringtErstattung minus Umlage je 10.000 € JahresbruttoAuf die Grafik zeigen oder einen Satz anklicken
50 % am besten60 % am besten80 % am besten−400 €−200 €0 €200 €400 €600 €071421283542Kalendertage je Person▲ Erstattung übersteigt die Umlage▼ Sie zahlen mehr Umlage, als zurückkommtab 13,3 Tagen: 60 %ab 34,2 Tagen: 80 %
50 % Erstattung+ 8 €bester Satz bei 13 Tagen
60 % Erstattung+ 7 €
80 % Erstattung− 111 €

Das Modell rechnet vereinfacht mit höchstens 42 Kalendertagen je Person und Jahr. Entgeltfortzahlung gibt es bis zu sechs Wochen je Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EFZG); bei mehreren verschiedenen Erkrankungen können im Jahr mehr Tage erstattungsfähig sein.

Zwei Betriebe, zwei Antworten

Fiktives Beispiel

Büro mit wenig Ausfällen

Fünf Beschäftigte bei der BKK VDN, im Schnitt 5,8 Krankheitstage je Person – unter der ersten Schwelle von 13,3 Tagen.

Beschäftigte
5
Brutto je Monat
3.000 €
Krankheitstage gesamt
29
  • 50 %− 1.664 €
  • 60 %− 2.040 €
  • 80 %− 4.880 €

Günstigster Satz: 50 %.

Erfundene Betriebe, gerechnet mit den Sätzen der BKK VDN. So rechnen wir

Beschäftigte auch bei anderen Kassen? Die Kasse wählen Ihre Beschäftigten, Sie nur den Satz. Ihre Wahl gilt einheitlich bei allen Betriebskrankenkassen, die am Verfahren der BKK-Arbeitgeberversicherung teilnehmen. Mehrere Sätze bieten zum Beispiel AOK Baden-Württemberg, Audi BKK, BARMER, IKK – Die Innovationskasse, AOK Bayern und BAHN-BKK. Alle Krankenkassen

Frage 3 von 4

Wann wählen Sie – und wie kommt die Erstattung?

Die Erstattung gibt es nur auf Antrag.

  1. Elektronisch übermitteln

    Die Erstattung gibt es nur auf Antrag. Den Antrag übermitteln Sie aus dem Abrechnungsprogramm per Datenübertragung (§ 2 AAG).

  2. Frist beachten

    Erstattungsansprüche verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 6 Abs. 1 AAG).

Für Ihr Lohnbüro: Betriebsnummer der BKK VDN

Betriebsnummer der BKK VDN
37416328

Quellen: U1-Sätze: aktuelle Angaben der Krankenkassen, Stand 19.10.2026 · BKK-Arbeitgeberversicherung: Teilnahme am Umlage- und Erstattungsverfahren · AAG §§ 1, 2, 6, 8 · EFZG § 3

Frage 4 von 4

Wie kommen Sie zum passenden Satz?

Jeder Satz der BKK VDN, gerechnet mit Ihren Beschäftigten – kostenlos.

  1. 1

    Kostenlos: Ihre mögliche Ersparnis

    Liste hochladen, Ersparnis je Kasse sehen.

  2. 2

    Freischalten: 20 % der berechneten Ersparnis

    Ohne Ersparnis keine Kosten, kein Abo.

  3. 3

    Umsetzung: Wahlerklärung

    Wir stellen die Angaben für die Wahlerklärung bereit; Ihr Lohnbüro meldet sie elektronisch über die Entgeltabrechnung.

Hintergrund

Die U1 bei der BKK VDN: was Arbeitgeber wissen sollten

Die BKK VDN ist eine Betriebskrankenkasse mit einem spezifischen Versichertenkreis im gewerblichen Bereich.

Für Arbeitgeber mit BKK-VDN-versicherten Mitarbeitenden entsteht damit eine strukturierte Entscheidungsaufgabe: Welche Tarifstufe passt zur aktuellen Krankenstandssituation des Betriebs? Diese Frage ist keine einmalige Entscheidung, sondern muss regelmäßig auf Basis aktueller Daten überprüft werden.

Weiterlesen: Tarifwahl bei der BKK VDN

Das Problem in der Praxis: Viele Arbeitgeber treffen die Tarifentscheidung einmalig — oft bei der ersten Anmeldung — und hinterfragen sie danach nie wieder. Das führt dazu, dass veränderte Krankenstandsprofile, neue Lohnstrukturen oder geänderte Kassensätze nicht in die Entscheidung einfließen.

Das häufigste Fehlverhalten ist das Beibehalten der initial gewählten Tarifstufe ohne Überprüfung. Bei der BKK VDN ist das besonders relevant, weil gewerbliche Betriebe häufig stärker schwankende Krankenstandsprofile haben als reine Bürobetriebe.

Ein weiteres Fehlerbild: Erstattungsanträge werden nicht vollständig gestellt. Wer nur einen oder zwei Mitarbeitende bei der BKK VDN versichert hat, riskiert, einzelne Krankheitsfälle zu übersehen. Jeder nicht gestellte Antrag ist eine verschenkte Erstattung.

Der U1-Optimierer analysiert für alle BKK-VDN-versicherten Mitarbeitenden, ob die gewählte Tarifstufe zum historischen Krankenstand passt.

Das Ergebnis: Eine vollständige U1-Optimierung bei der BKK VDN — ohne manuellen Aufwand für den Arbeitgeber.

Die BKK VDN positioniert sich mit Sätzen im mittleren Marktbereich. Im Vergleich mit anderen BKKen in der AAG-Tarifgruppe zeigt sich, dass die Entscheidungsgrundlage für alle drei Stufen ähnlich ist — der individuelle Krankenstand bleibt der entscheidende Faktor.

Die BKK VDN ist eine Betriebskrankenkasse mit Ursprung im Verband der deutschen Kabelindustrie (VDN). Als Branchenkasse der Kabel- und Leitungsindustrie betreut sie Betriebe, die Energie- und Datenkabel herstellen.

Was Arbeitgeber in der Kabelindustrie über die BKK VDN im U1-Verfahren wissen müssen.

BKK VDN: Hintergrund und U1-Relevanz für Arbeitgeber

Die BKK VDN ist eine Betriebskrankenkasse mit Ursprung im Verband der deutschen Kabelindustrie. Die Kabelbranche — von Energieversorgungskabeln über Datenkabel bis zu Spezialleiterwerkstoffen — zeichnet sich durch technisch anspruchsvolle Fertigungsprozesse und industrielle Arbeitsumgebungen aus. Unternehmen in diesem Sektor sind bundesweit verteilt, mit Schwerpunkten in NRW und Bayern.

Für Arbeitgeber mit BKK-VDN-versicherten Mitarbeitenden gilt: In Fertigungsbetrieben der Kabelbranche können körperliche Arbeitsbelastungen und Schichtbetrieb zu überdurchschnittlichen Krankenstandsprofilen führen. Das macht die individuelle Break-Even-Analyse besonders relevant — branchenspezifische Annahmen ersetzen die eigene Betriebsanalyse nicht.

Tarifwahl bei der BKK VDN: Break-Even-Kalkulation

Die Entscheidung über die U1-Tarifstufe bei der BKK VDN ist keine Formalie, sondern eine betriebswirtschaftliche Kalkulation. Der Break-Even-Punkt — ab dem ein höherer Tarif wirtschaftlich lohnend ist — hängt von drei Faktoren ab: dem Bruttogehaltsniveau der versicherten Mitarbeitenden, dem historischen Krankenstand und den aktuellen Umlage- und Erstattungssätzen.

Als Orientierung gilt: Wer diese Schwellen nicht erreicht, zahlt mit einem höheren Tarif mehr Umlage als zurückfließt. Der U1-Optimierer berechnet den genauen Break-Even für Ihren Betrieb auf Basis tatsächlicher Daten — nicht auf Basis von Näherungswerten.

Erstattungsantrag bei der BKK VDN: Ablauf und Fristen

Ein zentrales, oft unterschätztes Prinzip des U1-Verfahrens: Die BKK VDN zahlt Erstattungen ausschließlich auf Antrag. Kein Antrag — kein Geld. In der Praxis führt das dazu, dass Krankheitsfälle — besonders kurze oder seltene — nicht konsequent beantragt werden. Jeder nicht gestellte Antrag bedeutet eine verschenkte Erstattung.

Zwei Hebel, die sich ergänzen: Für das nächste Jahr den passenden Erstattungssatz wählen – das berechnet der U1-Optimierer kostenlos, die Wahl meldet Ihr Lohnbüro über die Entgeltabrechnung. Für die Vorjahre prüfen Sie mit Ihrem Lohnbüro, ob alle Erstattungsanträge gestellt sind; fehlende können Sie bis zu vier Jahre nach Ablauf des Jahres nachreichen (§ 6 Abs. 1 AAG).

Fragen

Fragen zur BKK VDN U1

Allgemeine Fragen zur U1 beantworten wir im Ratgeber.

Wie hoch sind die U1-Sätze der BKK VDN 2026?

Die BKK VDN bietet drei Erstattungssätze: 50 % Erstattung bei 1,73 % Umlage, 60 % Erstattung bei 2,10 % Umlage und 80 % Erstattung bei 4,00 % Umlage (unverändert seit 01.01.2025).

Wann lohnt sich bei der BKK VDN der Wechsel in die 80-%-Stufe?

Der genaue Break-Even hängt von Lohnhöhe und aktuellem Kassensatz ab — Betriebe mit höherem Gehaltsniveau erreichen den Break-Even bereits bei geringerem Krankenstand. Der U1-Optimierer berechnet das individuell auf Basis Ihrer tatsächlichen Betriebsdaten. Der genaue Break-Even-Punkt hängt vom Bruttogehaltsniveau der versicherten Mitarbeitenden und den aktuellen Kassensätzen ab — der U1-Optimierer berechnet das individuell.

Können vergessene Erstattungsanträge bei der BKK VDN nachgeholt werden?

Ja. Nicht gestellte Erstattungsanträge können Sie bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres nachreichen, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 6 Abs. 1 AAG). Dieser Hebel wirkt vollständig unabhängig von der gewählten Tarifstufe und ist besonders wertvoll, da er ohne zusätzliche Laufzeitkosten genutzt werden kann.

Für welche Betriebe ist die U1-Optimierung bei der BKK VDN besonders relevant?

Besonders relevant ist die Optimierung für Betriebe im produzierenden Gewerbe und der Kabelindustrie mit schwankendem Krankenstand — hier kann die jährliche Neuberechnung der optimalen Tarifstufe erhebliche Einsparungen bringen. Aber auch außerhalb dieser Branche lohnt sich die Analyse, sobald mehrere Mitarbeitende bei der BKK VDN versichert sind. Der U1-Optimierer identifiziert das individuelle Einsparpotenzial auf Basis Ihrer tatsächlichen Betriebsdaten — kostenlos und ohne Vorleistung.

Was unterscheidet die BKK VDN von anderen BKKen im U1-Verfahren?

Im U1-Verfahren gibt es zwischen den Kassen der BKK-Arbeitgeberversicherung keine Unterschiede: Sätze und Stufen sind identisch. Was die BKK VDN auszeichnet, ist ihr spezifischer Versichertenkreis im gewerblichen Bereich. Die wirtschaftlich sinnvolle Tarifstufe hängt aber immer vom individuellen Krankenstand ab — nicht vom Kassenkontext. Die wirtschaftlich sinnvolle Tarifentscheidung hängt immer vom eigenen Krankenstand und Gehaltsniveau ab — nicht allein vom Kassenvergleich.

Wie hoch ist die U2-Umlage der BKK VDN?

Der U2-Umlagesatz der BKK VDN beträgt 0,40 %. In der U2 gibt es keine Wahl; erstattet wird in vollem Umfang, bei Beschäftigungsverbot einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (§ 1 Abs. 2 AAG).

Für Arbeitgeber mit Beschäftigten bei der BKK VDN

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