Beständig
Unverändert seit 01.01.2026
Seitdem gelten bei der AOK Hessen 50 % für 1,50 %, 60 % für 2,10 %, 70 % für 2,40 % und 80 % für 3,30 %. Neuere U1-Sätze gelten bei 5 von 88 anderen Kassen.
Frage 1 von 4
Die AOK Hessen im Vergleich mit 88 anderen Kassen: vier Erstattungssätze von 50 % bis 80 %, Stand 19.10.2026.
Beständig
Seitdem gelten bei der AOK Hessen 50 % für 1,50 %, 60 % für 2,10 %, 70 % für 2,40 % und 80 % für 3,30 %. Neuere U1-Sätze gelten bei 5 von 88 anderen Kassen.
Im Vergleich
Die Umlage steigt von 1,50 % auf 3,30 % – 0,47 Prozentpunkte flacher als in der Mitte der 70 Kassen mit Wahl (2,27 Prozentpunkte).
Für jeden Erstattungssatz: Wie viel Umlage verlangen die anderen Kassen, die denselben Satz anbieten?
| Erstattung | AOK Hessen | Umlage der Kassen mit diesem Satz | Einordnung |
|---|---|---|---|
| 50 % | 1,50 % | günstiger als die Mitte 2 von 63 anderen Kassen verlangen weniger2 verlangen gleich viel | |
| 60 % | 2,10 % | genau in der Mitte 5 von 58 anderen Kassen verlangen weniger39 verlangen gleich viel | |
| 70 % | 2,40 % | günstiger als die Mitte 7 von 29 anderen Kassen verlangen weniger1 verlangt gleich viel | |
| 80 % | 3,30 % | günstiger als die Mitte 7 von 56 anderen Kassen verlangen weniger2 verlangen gleich viel | |
1 %2 %3 %4 %5 % |
Aktuelle Sätze der Krankenkassen, Stand 19.10.2026 · unverändert seit 01.01.2026 · Nicht im Vergleich: Knappschaft und Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG (Vergleichbarkeit der Sätze nicht belegt)
Bei der AOK Hessen braucht ein höherer Satz 16,2 Krankheitstage je Person – 2,9 Tage mehr als in der Mitte der 70 Kassen mit mehreren Sätzen (13,3 Tage). Spanne: 7,2 bis 25,2 Tage.
Frage 2 von 4
Bei der AOK Hessen ist 50 % bis zu 16,2 Tagen Krankheit je Person am günstigsten, danach 70 % ab 16,2 Tagen und 80 % ab 32,4 Tagen. 60 % ist bis 42 Tage nie am günstigsten. Genau wird es mit Ihrer Liste.
Für Ihren Betrieb zählen außerdem
Sie tragen je Person Krankenkasse, Lohn und Krankheitstage ein, wir rechnen jeden Satz der AOK Hessen durch.
Das Modell rechnet vereinfacht mit höchstens 42 Kalendertagen je Person und Jahr. Entgeltfortzahlung gibt es bis zu sechs Wochen je Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EFZG); bei mehreren verschiedenen Erkrankungen können im Jahr mehr Tage erstattungsfähig sein.
Fünf Beschäftigte bei der AOK Hessen, im Schnitt 7 Krankheitstage je Person – unter der ersten Schwelle von 16,2 Tagen.
Günstigster Satz: 50 %.
Sechs Beschäftigte bei der AOK Hessen, zwei davon sechs Wochen krank, im Schnitt 23 Tage je Person.
Günstigster Satz: 70 %.
Erfundene Betriebe, gerechnet mit den Sätzen der AOK Hessen. So rechnen wir
Beschäftigte auch bei anderen Kassen? Die Kasse wählen Ihre Beschäftigten, Sie nur den Satz. Mehrere Sätze bieten zum Beispiel AOK Baden-Württemberg, Audi BKK, BARMER, IKK – Die Innovationskasse, AOK Bayern und BAHN-BKK. Alle Krankenkassen
Frage 3 von 4
Die Erstattung gibt es nur auf Antrag.
Die Erstattung gibt es nur auf Antrag. Den Antrag übermitteln Sie aus dem Abrechnungsprogramm per Datenübertragung (§ 2 AAG).
Erstattungsansprüche verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 6 Abs. 1 AAG).
Quellen: U1-Sätze: aktuelle Angaben der Krankenkassen, Stand 19.10.2026 · AAG §§ 1, 2, 6 · EFZG § 3
Frage 4 von 4
Jeder Satz der AOK Hessen, gerechnet mit Ihren Beschäftigten – kostenlos.
Liste hochladen, Ersparnis je Kasse sehen.
Ohne Ersparnis keine Kosten, kein Abo.
Wir reichen die Wahlerklärung im Auftrag bei der AOK Hessen ein.
Hintergrund
Die AOK Hessen ist die zuständige Regionalkasse für das Land Hessen — eine der wirtschaftsstärksten Regionen Deutschlands mit dem Finanzplatz Frankfurt, starkem Beratungs- und Dienstleistungssektor sowie bedeutender Pharmaindustrie in der Region Rhein-Main. Dieses wirtschaftliche Umfeld prägt das U1-Thema auf eine spezifische Weise.
Im Umlageverfahren U1 bietet die AOK Hessen vier Tarifstufen an — von der niedrigen bis zur höchsten Erstattungsoption. Die Entscheidungslogik ist damit dieselbe wie bei anderen AOK-Kassen mit vier Stufen. Was sich unterscheidet, ist der wirtschaftliche Kontext: In der Region Frankfurt sind Bruttogehälter im Schnitt deutlich höher als im Bundesdurchschnitt.
Dieser Punkt ist für das U1-Verfahren entscheidend: Die Umlage wird auf Basis des Bruttoentgelts berechnet. Bei gleichem Umlagesatz bedeutet ein höheres Lohnniveau in absoluten Euro-Beträgen eine spürbar höhere Belastung als in Regionen mit niedrigerem Einkommensniveau.
Für hessische Arbeitgeber — insbesondere aus dem Finanz-, Beratungs- und Technologiesektor — ist die Entscheidung über die richtige AOK-Tarifstufe deshalb wirtschaftlich gewichtiger als in vergleichbaren Betrieben anderer Bundesländer.
Das typische Fehlverhalten bei Arbeitgebern mit AOK-Hessen-versicherten Mitarbeitenden im Frankfurter Wirtschaftsraum: Die Tarifstufe wird nach bundesweit geltenden Faustregeln gewählt, ohne das überdurchschnittliche Lohnniveau der Region zu berücksichtigen. Weil die absoluten Umlagebeträge in Hessen höher sind, ist die finanzielle Konsequenz einer falschen Tarifwahl ebenfalls größer.
Ein weiteres Muster: In Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen mit hohem Anteil an Hochverdienern wird die U1-Umlage als fester Betriebskostenposten akzeptiert, ohne geprüft zu werden, ob der gewählte Tarif noch wirtschaftlich optimal ist. Der Fokus auf das Kerngeschäft verdrängt die Überprüfung von Nebenkosten wie der U1-Umlage.
Hinzu kommt: Erstattungsanträge werden auch in hessischen Betrieben nicht systematisch gestellt. Bei einem überdurchschnittlichen Lohnniveau ist der Erstattungsbetrag je Fall höher — und ein vergessener Antrag hat in Frankfurt eine proportional höhere finanzielle Wirkung als in einer Region mit niedrigerem Lohnniveau.
Bei der AOK Hessen liegt der Optimierungsansatz auf zwei Ebenen: Zum einen die Berechnung der wirtschaftlich günstigsten Tarifstufe unter Berücksichtigung des spezifischen Lohnniveaus hessischer Betriebe. Bei überdurchschnittlichen Bruttogehältern verschiebt sich die Break-Even-Grenze zwischen den Tarifstufen — das erfordert eine individuelle Berechnung statt einer Faustregel.
Da die Erstattungsbeträge bei der AOK Hessen aufgrund des höheren Lohnniveaus pro Fall größer sind als im Bundesdurchschnitt, ist das Potenzial nicht gestellter Anträge entsprechend größer.
Der U1-Optimierer liefert für AOK-Hessen-versicherte Mitarbeitende eine auf die Frankfurter Gehaltsstrukturen abgestimmte Analyse — nicht eine pauschale Empfehlung. Wer im Rhein-Main-Gebiet tätig ist, braucht eine Auswertung, die das lokale Wirtschaftsumfeld einschließt.
Die AOK Hessen positioniert sich im U1-Markt als Regionalkasse für eine der wirtschaftlichsten Regionen Deutschlands. Ihre U1-Umlagesätze liegen im mittleren AOK-Vergleich — weder die günstigste noch die teuerste Regionalkasse.
Was die AOK Hessen aus Arbeitgeberperspektive besonders macht, ist nicht der Satz selbst, sondern der wirtschaftliche Kontext: Hessische Betriebe aus Finanz- und Beratungsbranchen haben strukturell höhere Bruttogehälter. Bei gleichem Prozentwert sind die absoluten Umlagebeträge entsprechend höher — und damit auch das finanzielle Potenzial einer optimierten Tarifwahl. Der wirtschaftliche Hebel einer Tarifoptimierung ist in Hessen absolut größer als in Bundesländern mit niedrigerem Durchschnittseinkommen.
Im Vergleich mit anderen Regionalkassen zeigt sich: Sätze allein sagen wenig. Entscheidend ist die Nettobilanz unter den spezifischen regionalen Bedingungen. Für hessische Arbeitgeber ist deshalb eine auf das lokale Einkommensniveau abgestimmte Analyse die wichtigste Grundlage für eine fundierte Tarifentscheidung.
Die AOK Hessen ist die zuständige AOK-Regionalkasse für Arbeitgeber in Hessen. Mit Standorten in Frankfurt, Wiesbaden, Kassel und Darmstadt betreut sie Betriebe in einem der wirtschaftsstärksten Bundesländer mit Finanzmetropole Frankfurt, Chemiestandort Höchst und IT-Cluster Rhein-Main.
Was Arbeitgeber in Hessen über die AOK Hessen im U1-Verfahren wissen müssen — vom Rhein-Main-Gebiet bis Nordhessen.
Die AOK Hessen ist die zuständige AOK-Regionalkasse für das Bundesland Hessen. Mit Hauptstandorten in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt und Marburg bedient sie Betriebe in einem wirtschaftlich außerordentlich heterogenen Bundesland — von der Finanzmontropole Frankfurt über den Chemiestandort Höchst bis zur nordhessischen Mittelstandslandschaft um Kassel.
Für Arbeitgeber in Hessen ist die AOK Hessen eine zentrale Kassenzugehörigkeit der ansässigen Belegschaft. Die hessischen U1-Sätze werden eigenständig festgesetzt. Besonders im Großraum Frankfurt, wo Lohnniveaus häufig überdurchschnittlich sind, hat die Tarifentscheidung eine größere absolute wirtschaftliche Wirkung als in Regionen mit niedrigerem Einkommensniveau.
Die Entscheidung über die U1-Tarifstufe bei der AOK Hessen ist keine Formalie, sondern eine betriebswirtschaftliche Kalkulation. Der Break-Even-Punkt — ab dem ein höherer Tarif wirtschaftlich lohnend ist — hängt von drei Faktoren ab: dem Bruttogehaltsniveau der versicherten Mitarbeitenden, dem historischen Krankenstand und den aktuellen Umlage- und Erstattungssätzen.
Als grober Richtwert gilt: Wer unterhalb dieser Schwellenwerte bleibt, zahlt mit einem höheren Tarif mehr Beiträge, als er an Erstattungen zurückerhält. Der U1-Optimierer ermittelt den exakten Break-Even-Punkt auf Basis Ihrer realen Betriebsdaten — ohne Schätzungen.
Ein zentrales, oft unterschätztes Prinzip des U1-Verfahrens: Die AOK Hessen zahlt Erstattungen ausschließlich auf Antrag. Kein Antrag — kein Geld. In der Praxis führt das dazu, dass Krankheitsfälle — besonders kurze oder seltene — nicht konsequent beantragt werden. Jeder nicht gestellte Antrag bedeutet eine verschenkte Erstattung.
Zwei Hebel, die sich ergänzen: Für das nächste Jahr den passenden Erstattungssatz wählen – das berechnet der U1-Optimierer kostenlos und kümmert sich nach der Freischaltung um die Wahlerklärung. Für die Vorjahre prüfen Sie mit Ihrem Lohnbüro, ob alle Erstattungsanträge gestellt sind; fehlende können Sie bis zu vier Jahre nach Ablauf des Jahres nachreichen (§ 6 Abs. 1 AAG).
Hinweis zur Zuständigkeit der AOK Hessen: Die AOK Hessen ist die zuständige AOK-Regionalkasse für Mitarbeitende mit Wohnort in Hessen. Für Mitarbeitende aus anderen Bundesländern sind andere AOK-Regionalkassen zuständig — mit eigenen Tarifstufen und Sätzen. Einen vollständigen Vergleich aller AOK-Regionalkassen finden Sie auf der AOK-Übersichtsseite unter /krankenkassen/aok.
Fragen
Allgemeine Fragen zur U1 beantworten wir im Ratgeber.
Die AOK Hessen bietet vier Erstattungssätze: 50 % Erstattung bei 1,50 % Umlage, 60 % Erstattung bei 2,10 % Umlage, 70 % Erstattung bei 2,40 % Umlage und 80 % Erstattung bei 3,30 % Umlage (unverändert seit 01.01.2026).
Die U1-Umlage wird als Prozentsatz auf das Bruttogehalt berechnet. Bei überdurchschnittlichen Gehältern — typisch für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet — sind die absoluten Umlagebeträge höher als im Bundesdurchschnitt. Damit ist auch das finanzielle Risiko einer falschen Tarifwahl in Hessen größer als in Regionen mit niedrigerem Einkommensniveau. Der U1-Optimierer identifiziert das individuelle Einsparpotenzial auf Basis Ihrer tatsächlichen Betriebsdaten — kostenlos und ohne Vorleistung.
Besonders relevant ist die U1-Optimierung für Betriebe aus dem Finanz-, Beratungs- und Technologiesektor, die überdurchschnittliche Gehälter zahlen. Aber auch für Betriebe aus Logistik, Handel und Handwerk im Rhein-Main-Gebiet ist die höhere absolute Umlagebelastung ein Faktor, der eine aktive Tarifprüfung wirtschaftlich sinnvoll macht. Der U1-Optimierer identifiziert das individuelle Einsparpotenzial auf Basis Ihrer tatsächlichen Betriebsdaten — kostenlos und ohne Vorleistung.
Bei der AOK Hessen ist der Sprung zwischen der 70 %-Stufe und der 80 %-Stufe überproportional. Ob sich dieser Wechsel lohnt, hängt vom eigenen Krankenstand und Lohnniveau ab. Für Betriebe mit häufigeren Langzeiterkrankungen und überdurchschnittlichen Gehältern kann die höchste Stufe wirtschaftlich sein. Der U1-Optimierer berechnet den Break-Even individuell. Der genaue Break-Even-Punkt hängt vom Bruttogehaltsniveau der versicherten Mitarbeitenden und den aktuellen Kassensätzen ab — der U1-Optimierer berechnet das individuell.
Die U1-Tarifstufe wählen oder ändern Arbeitgeber über eine Wahlerklärung gegenüber der AOK Hessen. Laut Satzung muss sie bis 10. Februar eingehen; sie wirkt dann ab dem 1. Januar desselben Jahres. Warten Sie die Bestätigung der Kasse ab, bevor Sie mit der neuen Stufe kalkulieren. Der U1-Optimierer bereitet die Wahlerklärung auf Wunsch vor und übermittelt sie nach der Freischaltung fristgerecht an die Kasse.
Ja. Nicht gestellte Erstattungsanträge können Sie bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres nachreichen, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 6 Abs. 1 AAG). Bei der AOK Hessen ist das finanzielle Potenzial nicht gestellter Anträge aufgrund des höheren Lohnniveaus im Rhein-Main-Gebiet besonders relevant. Dieser Hebel wirkt vollständig unabhängig von der gewählten Tarifstufe und ist besonders wertvoll, da er ohne zusätzliche Laufzeitkosten genutzt werden kann.
Der U2-Umlagesatz der AOK Hessen beträgt 0,43 %. In der U2 gibt es keine Wahl; erstattet wird in vollem Umfang, bei Beschäftigungsverbot einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (§ 1 Abs. 2 AAG).
Für Arbeitgeber mit Beschäftigten bei der AOK Hessen
Analyse kostenlos. Sie zahlen erst, wenn Sie das Ergebnis freischalten.