Mobil Krankenkasse · U1 für Arbeitgeber

Mobil Krankenkasse Umlagesätze 2026: Welcher Erstattungssatz passt zu Ihrem Betrieb?

Die Mobil Krankenkasse bietet 50 %, 60 % und 80 %.
  • Analyse kostenlos
  • Sie zahlen erst, wenn Sie das Ergebnis freischalten
  • Kein Kassenwechsel nötig

Frage 1 von 4

Was ist bei der Mobil Krankenkasse anders?

Die Mobil Krankenkasse im Vergleich mit 88 anderen Kassen: drei Erstattungssätze von 50 % bis 80 %, Stand 19.10.2026. Dieselben Sätze haben 36 weitere am Verfahren der BKK-Arbeitgeberversicherung teilnehmende Betriebskrankenkassen.

Beständig

Unverändert seit 01.01.2025

Seitdem gelten bei der Mobil Krankenkasse 50 % für 1,73 %, 60 % für 2,10 % und 80 % für 4,00 %. Neuere U1-Sätze gelten bei 37 von 88 anderen Kassen.

Im Vergleich

+2,27 Prozentpunkte vom niedrigsten zum höchsten Satz

Die Umlage steigt von 1,73 % auf 4,00 % – genau so gestaffelt wie in der Mitte der 70 Kassen mit Wahl.

Gegründet
1952 als Betriebskrankenkasse der damaligen Mobil Oil AG
Zusammenschlüsse
2008 KEH Ersatzkasse, 2014 HVB BKK
Standorte
Celle, Hamburg, Hannover, Magdeburg, München, Offenbach
Kassenart
BKK

Quelle: mobil-krankenkasse.de: Wir stellen uns vor, abgerufen 16.10.2026

Mehr Details: Die Umlage der Mobil Krankenkasse im Vergleich mit den anderen Kassen

Für jeden Erstattungssatz: Wie viel Umlage verlangen die anderen Kassen, die denselben Satz anbieten?

Umlage der Mobil Krankenkasse je Erstattungssatz im Vergleich mit den anderen Kassen, die denselben Satz anbieten
ErstattungMobil KrankenkasseUmlage der Kassen mit diesem SatzEinordnung
50 %1,73 %
genau in der Mitte
12 von 63 anderen Kassen verlangen weniger36 verlangen gleich viel
60 %2,10 %
genau in der Mitte
5 von 58 anderen Kassen verlangen weniger39 verlangen gleich viel
80 %4,00 %
genau in der Mitte
13 von 56 anderen Kassen verlangen weniger37 verlangen gleich viel

Aktuelle Sätze der Krankenkassen, Stand 19.10.2026 · unverändert seit 01.01.2025 · Nicht im Vergleich: Knappschaft und Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG (Vergleichbarkeit der Sätze nicht belegt)

Erste Schwelle: ab 13,3 Tagen lohnt ein höherer Satz

Genau in der Mitte der 70 Kassen mit mehreren Sätzen. Spanne: 7,2 bis 25,2 Tage.

Frage 2 von 4

Welcher Satz der Mobil Krankenkasse passt zu Ihrem Betrieb?

Ihre Wahl gilt für alle am Verfahren der BKK-Arbeitgeberversicherung teilnehmenden Betriebskrankenkassen gemeinsam; maßgeblich sind alle bei diesen Kassen versicherten Beschäftigten zusammen. Bei der Mobil Krankenkasse ist 50 % bis zu 13,3 Tagen Krankheit je Person am günstigsten, danach 60 % ab 13,3 Tagen und 80 % ab 34,2 Tagen. Genau wird es mit Ihrer Liste.

Arbeitgeber
Krankheitsfall
Krankenkasse
1Sie zahlen monatlich 1,73 % bis 4,00 % vom Lohn an die Mobil Krankenkasse.2 bis zu sechs Wochen je Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EFZG).3Auf Antrag erstattet die BKK-Arbeitgeberversicherung 50 %, 60 % oder 80 % davon.
Faustregel für die Mobil Krankenkasse

Für Ihren Betrieb zählen außerdem

  1. Lohn je Person
  2. Dauer jeder Krankheit
  3. Kasse je Person
Ersparnis kostenlos prüfen

Sie tragen je Person Krankenkasse, Lohn und Krankheitstage ein, wir rechnen jeden Satz der Mobil Krankenkasse durch.

Mobil Krankenkasse: Was jeder Satz im Jahr bringtErstattung minus Umlage je 10.000 € JahresbruttoAuf die Grafik zeigen oder einen Satz anklicken
50 % am besten60 % am besten80 % am besten−400 €−200 €0 €200 €400 €600 €071421283542Kalendertage je Person▲ Erstattung übersteigt die Umlage▼ Sie zahlen mehr Umlage, als zurückkommtab 13,3 Tagen: 60 %ab 34,2 Tagen: 80 %
50 % Erstattung+ 8 €bester Satz bei 13 Tagen
60 % Erstattung+ 7 €
80 % Erstattung− 111 €

Das Modell rechnet vereinfacht mit höchstens 42 Kalendertagen je Person und Jahr. Entgeltfortzahlung gibt es bis zu sechs Wochen je Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EFZG); bei mehreren verschiedenen Erkrankungen können im Jahr mehr Tage erstattungsfähig sein.

Zwei Betriebe, zwei Antworten

Fiktives Beispiel

Büro mit wenig Ausfällen

Fünf Beschäftigte bei der Mobil Krankenkasse, im Schnitt 5,8 Krankheitstage je Person – unter der ersten Schwelle von 13,3 Tagen.

Beschäftigte
5
Brutto je Monat
3.000 €
Krankheitstage gesamt
29
  • 50 %− 1.664 €
  • 60 %− 2.040 €
  • 80 %− 4.880 €

Günstigster Satz: 50 %.

Erfundene Betriebe, gerechnet mit den Sätzen der Mobil Krankenkasse. So rechnen wir

Beschäftigte auch bei anderen Kassen? Die Kasse wählen Ihre Beschäftigten, Sie nur den Satz. Ihre Wahl gilt einheitlich bei allen Betriebskrankenkassen, die am Verfahren der BKK-Arbeitgeberversicherung teilnehmen. Mehrere Sätze bieten zum Beispiel Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, AOK Baden-Württemberg, Audi BKK und HEK – Hanseatische Krankenkasse. Alle Krankenkassen

Frage 3 von 4

Wann wählen Sie – und wie kommt die Erstattung?

Wahl zu Beginn des Kalenderjahres, spätestens bis 31. Januar; Bindung 1 Kalenderjahr.

  1. 1Zu Beginn des JahresWahl für das laufende Kalenderjahr.
  2. 2Späteste Wahl für das laufende JahrLaut BKK-Arbeitgeberversicherung bis 31. Januar.
  3. 3Bindung1 Kalenderjahr.
  4. 4Jeden HerbstWahl neu prüfen.
  1. Elektronisch übermitteln

    Die Erstattung gibt es nur auf Antrag. Den Antrag übermitteln Sie aus dem Abrechnungsprogramm per Datenübertragung (§ 2 AAG). Zuständig für die Erstattung ist die BKK-Arbeitgeberversicherung.

  2. Was erstattet wird

    Der gewählte Prozentsatz des fortgezahlten Bruttoarbeitsentgelts, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze und längstens für sechs Wochen (42 Kalendertage); Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen nicht. Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sind in der U1 mit dem Erstattungssatz abgegolten.

  3. Frist beachten

    Erstattungsansprüche verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 6 Abs. 1 AAG).

Mehr dazu: Was in der U1 erstattungsfähig ist

Für Ihr Lohnbüro: Betriebsnummer der Mobil Krankenkasse und Kontakt der BKK-Arbeitgeberversicherung

Betriebsnummer der Mobil Krankenkasse
15517302
Telefon der BKK-Arbeitgeberversicherung (U1/U2)
0800 255 3002-839kostenfrei; Mo–Do 7–18 Uhr, Fr 7–17 Uhr (Servicezeiten laut Mobil Krankenkasse)

Telefon laut mobil-krankenkasse.de: Umlageverfahren, abgerufen 16.10.2026

Quellen: U1-Sätze: aktuelle Angaben der Krankenkassen, Stand 19.10.2026 · bkkmitte.de: Teilnahme am Umlage- und Erstattungsverfahren (BKK-Arbeitgeberversicherung) · bkkmitte.de: Wichtig für 2026 (BKK-Arbeitgeberversicherung) · bkkmitte.de: Ausgleich bei Krankheit (U1) · mobil-krankenkasse.de: Umlageverfahren · bkkmitte.de: Häufig gestellte Fragen (BKK-Arbeitgeberversicherung) · AAG §§ 1, 2, 6, 8 · EFZG § 3

Frage 4 von 4

Wie kommen Sie zum passenden Satz?

Jeder Satz der Mobil Krankenkasse, gerechnet mit Ihren Beschäftigten – kostenlos.

  1. 1

    Kostenlos: Ihre mögliche Ersparnis

    Liste hochladen, Ersparnis je Kasse sehen.

  2. 2

    Freischalten: 20 % der berechneten Ersparnis

    Ohne Ersparnis keine Kosten, kein Abo.

  3. 3

    Umsetzung: Wahlerklärung

    Wir stellen die Angaben für die Wahlerklärung bereit; Ihr Lohnbüro meldet sie elektronisch über die Entgeltabrechnung.

Fragen

Fragen zur Mobil Krankenkasse U1

Allgemeine Fragen zur U1 beantworten wir im Ratgeber.

Wie hoch sind die U1-Sätze der Mobil Krankenkasse 2026?

Die Mobil Krankenkasse bietet drei Erstattungssätze: 50 % Erstattung bei 1,73 % Umlage, 60 % Erstattung bei 2,10 % Umlage und 80 % Erstattung bei 4,00 % Umlage (unverändert seit 01.01.2025).

Wer führt die U1 für die Mobil Krankenkasse durch?

Die Mobil Krankenkasse hat das Ausgleichsverfahren nach § 8 Abs. 2 AAG auf die BKK-Arbeitgeberversicherung übertragen. Die BKK-Arbeitgeberversicherung ist eine Abteilung des BKK Landesverbandes Mitte in Magdeburg und keine Betriebskrankenkasse. Die Umlage zahlen Sie weiter an die Mobil Krankenkasse; den Erstattungsanspruch machen Sie gegenüber der BKK-Arbeitgeberversicherung geltend. Die Mobil Krankenkasse nennt dafür die Hotline der BKK-Arbeitgeberversicherung: 0800 255 3002-839 (kostenfrei).

Wie und bis wann wähle ich den Erstattungssatz bei der Mobil Krankenkasse?

Die Wahl ist zu Beginn eines Kalenderjahres möglich, spätestens bis 31. Januar des laufenden Jahres. Sie wird elektronisch im Meldeverfahren übermittelt: mit der Wahlerklärung für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1 (DBWU im Datensatz DSAK) aus dem Entgeltabrechnungsprogramm. Den Satz nur im Beitragsnachweis anzugeben, reicht für eine Änderung nicht. Wer erstmals am Ausgleichsverfahren teilnimmt, wählt laut BKK-Arbeitgeberversicherung „bis zum 15. des Folgemonats, in dem erstmalig Umlagebeiträge an eine teilnehmende Betriebskrankenkasse abzuführen sind“. Der U1-Optimierer stellt die Angaben für die Wahlerklärung bereit; Ihr Lohnbüro meldet sie elektronisch über die Entgeltabrechnung.

Gilt meine Wahl bei der Mobil Krankenkasse auch für andere Betriebskrankenkassen?

Ja, für alle Betriebskrankenkassen, die am Ausgleichsverfahren der BKK-Arbeitgeberversicherung teilnehmen: Der gewählte Satz gilt für ein Kalenderjahr einheitlich bei allen diesen Kassen, bei denen Ihre Beschäftigten versichert sind. An die Wahl sind Sie für dieses Kalenderjahr gebunden. Bei Krankenkassen außerhalb der BKK-Arbeitgeberversicherung gelten deren eigene Sätze und Regeln.

Wie hoch ist die U2-Umlage der Mobil Krankenkasse?

Der U2-Umlagesatz der Mobil Krankenkasse beträgt 0,40 %. In der U2 gibt es keine Wahl; erstattet wird in vollem Umfang, bei Beschäftigungsverbot einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (§ 1 Abs. 2 AAG).

Für Arbeitgeber mit Beschäftigten bei der Mobil Krankenkasse

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Wahl spätestens31. Januarzu Beginn des Kalenderjahres, gemeldet über Ihre Entgeltabrechnung