Beständig
Unverändert seit 01.01.2025
Seitdem gelten bei der Mobil Krankenkasse 50 % für 1,73 %, 60 % für 2,10 % und 80 % für 4,00 %. Neuere U1-Sätze gelten bei 37 von 88 anderen Kassen.
Frage 1 von 4
Die Mobil Krankenkasse im Vergleich mit 88 anderen Kassen: drei Erstattungssätze von 50 % bis 80 %, Stand 19.10.2026. Dieselben Sätze haben 36 weitere am Verfahren der BKK-Arbeitgeberversicherung teilnehmende Betriebskrankenkassen.
Beständig
Seitdem gelten bei der Mobil Krankenkasse 50 % für 1,73 %, 60 % für 2,10 % und 80 % für 4,00 %. Neuere U1-Sätze gelten bei 37 von 88 anderen Kassen.
Im Vergleich
Die Umlage steigt von 1,73 % auf 4,00 % – genau so gestaffelt wie in der Mitte der 70 Kassen mit Wahl.
Quelle: mobil-krankenkasse.de: Wir stellen uns vor, abgerufen 16.10.2026
Für jeden Erstattungssatz: Wie viel Umlage verlangen die anderen Kassen, die denselben Satz anbieten?
| Erstattung | Mobil Krankenkasse | Umlage der Kassen mit diesem Satz | Einordnung |
|---|---|---|---|
| 50 % | 1,73 % | genau in der Mitte 12 von 63 anderen Kassen verlangen weniger36 verlangen gleich viel | |
| 60 % | 2,10 % | genau in der Mitte 5 von 58 anderen Kassen verlangen weniger39 verlangen gleich viel | |
| 80 % | 4,00 % | genau in der Mitte 13 von 56 anderen Kassen verlangen weniger37 verlangen gleich viel | |
1 %2 %3 %4 %5 % |
Aktuelle Sätze der Krankenkassen, Stand 19.10.2026 · unverändert seit 01.01.2025 · Nicht im Vergleich: Knappschaft und Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG (Vergleichbarkeit der Sätze nicht belegt)
Genau in der Mitte der 70 Kassen mit mehreren Sätzen. Spanne: 7,2 bis 25,2 Tage.
Frage 2 von 4
Ihre Wahl gilt für alle am Verfahren der BKK-Arbeitgeberversicherung teilnehmenden Betriebskrankenkassen gemeinsam; maßgeblich sind alle bei diesen Kassen versicherten Beschäftigten zusammen. Bei der Mobil Krankenkasse ist 50 % bis zu 13,3 Tagen Krankheit je Person am günstigsten, danach 60 % ab 13,3 Tagen und 80 % ab 34,2 Tagen. Genau wird es mit Ihrer Liste.
Für Ihren Betrieb zählen außerdem
Sie tragen je Person Krankenkasse, Lohn und Krankheitstage ein, wir rechnen jeden Satz der Mobil Krankenkasse durch.
Das Modell rechnet vereinfacht mit höchstens 42 Kalendertagen je Person und Jahr. Entgeltfortzahlung gibt es bis zu sechs Wochen je Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EFZG); bei mehreren verschiedenen Erkrankungen können im Jahr mehr Tage erstattungsfähig sein.
Fünf Beschäftigte bei der Mobil Krankenkasse, im Schnitt 5,8 Krankheitstage je Person – unter der ersten Schwelle von 13,3 Tagen.
Günstigster Satz: 50 %.
Sechs Beschäftigte bei der Mobil Krankenkasse, zwei davon sechs Wochen krank, im Schnitt 22,8 Tage je Person.
Günstigster Satz: 60 %.
Erfundene Betriebe, gerechnet mit den Sätzen der Mobil Krankenkasse. So rechnen wir
Beschäftigte auch bei anderen Kassen? Die Kasse wählen Ihre Beschäftigten, Sie nur den Satz. Ihre Wahl gilt einheitlich bei allen Betriebskrankenkassen, die am Verfahren der BKK-Arbeitgeberversicherung teilnehmen. Mehrere Sätze bieten zum Beispiel Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, AOK Baden-Württemberg, Audi BKK und HEK – Hanseatische Krankenkasse. Alle Krankenkassen
Frage 3 von 4
Wahl zu Beginn des Kalenderjahres, spätestens bis 31. Januar; Bindung 1 Kalenderjahr.
Die Erstattung gibt es nur auf Antrag. Den Antrag übermitteln Sie aus dem Abrechnungsprogramm per Datenübertragung (§ 2 AAG). Zuständig für die Erstattung ist die BKK-Arbeitgeberversicherung.
Der gewählte Prozentsatz des fortgezahlten Bruttoarbeitsentgelts, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze und längstens für sechs Wochen (42 Kalendertage); Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen nicht. Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sind in der U1 mit dem Erstattungssatz abgegolten.
Erstattungsansprüche verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 6 Abs. 1 AAG).
Mehr dazu: Was in der U1 erstattungsfähig ist
Telefon laut mobil-krankenkasse.de: Umlageverfahren, abgerufen 16.10.2026
Quellen: U1-Sätze: aktuelle Angaben der Krankenkassen, Stand 19.10.2026 · bkkmitte.de: Teilnahme am Umlage- und Erstattungsverfahren (BKK-Arbeitgeberversicherung) · bkkmitte.de: Wichtig für 2026 (BKK-Arbeitgeberversicherung) · bkkmitte.de: Ausgleich bei Krankheit (U1) · mobil-krankenkasse.de: Umlageverfahren · bkkmitte.de: Häufig gestellte Fragen (BKK-Arbeitgeberversicherung) · AAG §§ 1, 2, 6, 8 · EFZG § 3
Frage 4 von 4
Jeder Satz der Mobil Krankenkasse, gerechnet mit Ihren Beschäftigten – kostenlos.
Liste hochladen, Ersparnis je Kasse sehen.
Ohne Ersparnis keine Kosten, kein Abo.
Wir stellen die Angaben für die Wahlerklärung bereit; Ihr Lohnbüro meldet sie elektronisch über die Entgeltabrechnung.
Fragen
Allgemeine Fragen zur U1 beantworten wir im Ratgeber.
Die Mobil Krankenkasse bietet drei Erstattungssätze: 50 % Erstattung bei 1,73 % Umlage, 60 % Erstattung bei 2,10 % Umlage und 80 % Erstattung bei 4,00 % Umlage (unverändert seit 01.01.2025).
Die Mobil Krankenkasse hat das Ausgleichsverfahren nach § 8 Abs. 2 AAG auf die BKK-Arbeitgeberversicherung übertragen. Die BKK-Arbeitgeberversicherung ist eine Abteilung des BKK Landesverbandes Mitte in Magdeburg und keine Betriebskrankenkasse. Die Umlage zahlen Sie weiter an die Mobil Krankenkasse; den Erstattungsanspruch machen Sie gegenüber der BKK-Arbeitgeberversicherung geltend. Die Mobil Krankenkasse nennt dafür die Hotline der BKK-Arbeitgeberversicherung: 0800 255 3002-839 (kostenfrei).
Die Wahl ist zu Beginn eines Kalenderjahres möglich, spätestens bis 31. Januar des laufenden Jahres. Sie wird elektronisch im Meldeverfahren übermittelt: mit der Wahlerklärung für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1 (DBWU im Datensatz DSAK) aus dem Entgeltabrechnungsprogramm. Den Satz nur im Beitragsnachweis anzugeben, reicht für eine Änderung nicht. Wer erstmals am Ausgleichsverfahren teilnimmt, wählt laut BKK-Arbeitgeberversicherung „bis zum 15. des Folgemonats, in dem erstmalig Umlagebeiträge an eine teilnehmende Betriebskrankenkasse abzuführen sind“. Der U1-Optimierer stellt die Angaben für die Wahlerklärung bereit; Ihr Lohnbüro meldet sie elektronisch über die Entgeltabrechnung.
Ja, für alle Betriebskrankenkassen, die am Ausgleichsverfahren der BKK-Arbeitgeberversicherung teilnehmen: Der gewählte Satz gilt für ein Kalenderjahr einheitlich bei allen diesen Kassen, bei denen Ihre Beschäftigten versichert sind. An die Wahl sind Sie für dieses Kalenderjahr gebunden. Bei Krankenkassen außerhalb der BKK-Arbeitgeberversicherung gelten deren eigene Sätze und Regeln.
Der U2-Umlagesatz der Mobil Krankenkasse beträgt 0,40 %. In der U2 gibt es keine Wahl; erstattet wird in vollem Umfang, bei Beschäftigungsverbot einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (§ 1 Abs. 2 AAG).
Für Arbeitgeber mit Beschäftigten bei der Mobil Krankenkasse
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