Beständig
Unverändert seit 01.01.2024
Seitdem gelten bei der VIACTIV Krankenkasse 50 % für 1,90 %, 60 % für 2,40 % und 80 % für 4,50 %. In dieser Zeit haben 79 von 88 anderen Kassen neuere U1-Sätze eingeführt.
Frage 1 von 4
Die VIACTIV Krankenkasse im Vergleich mit 88 anderen Kassen: drei Erstattungssätze von 50 % bis 80 %, Stand 19.10.2026.
Beständig
Seitdem gelten bei der VIACTIV Krankenkasse 50 % für 1,90 %, 60 % für 2,40 % und 80 % für 4,50 %. In dieser Zeit haben 79 von 88 anderen Kassen neuere U1-Sätze eingeführt.
Im Vergleich
Die Umlage steigt von 1,90 % auf 4,50 % – 0,33 Prozentpunkte steiler als in der Mitte der 70 Kassen mit Wahl (2,27 Prozentpunkte).
Für jeden Erstattungssatz: Wie viel Umlage verlangen die anderen Kassen, die denselben Satz anbieten?
| Erstattung | VIACTIV Krankenkasse | Umlage der Kassen mit diesem Satz | Einordnung |
|---|---|---|---|
| 50 % | 1,90 % | teurer als die Mitte 52 von 63 anderen Kassen verlangen weniger3 verlangen gleich viel | |
| 60 % | 2,40 % | teurer als die Mitte 52 von 58 anderen Kassen verlangen weniger2 verlangen gleich viel | |
| 80 % | 4,50 % | teurer als die Mitte 55 von 56 anderen Kassen verlangen weniger | |
1 %2 %3 %4 %5 % |
Aktuelle Sätze der Krankenkassen, Stand 19.10.2026 · unverändert seit 01.01.2024 · Nicht im Vergleich: Knappschaft und Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG (Vergleichbarkeit der Sätze nicht belegt)
Bei der VIACTIV Krankenkasse braucht ein höherer Satz 18 Krankheitstage je Person – 4,7 Tage mehr als in der Mitte der 70 Kassen mit mehreren Sätzen (13,3 Tage). Spanne: 7,2 bis 25,2 Tage.
Frage 2 von 4
Bei der VIACTIV Krankenkasse ist 50 % bis zu 18 Tagen Krankheit je Person am günstigsten, danach 60 % ab 18 Tagen und 80 % ab 37,8 Tagen. Genau wird es mit Ihrer Liste.
Für Ihren Betrieb zählen außerdem
Sie tragen je Person Krankenkasse, Lohn und Krankheitstage ein, wir rechnen jeden Satz der VIACTIV Krankenkasse durch.
Das Modell rechnet vereinfacht mit höchstens 42 Kalendertagen je Person und Jahr. Entgeltfortzahlung gibt es bis zu sechs Wochen je Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EFZG); bei mehreren verschiedenen Erkrankungen können im Jahr mehr Tage erstattungsfähig sein.
Fünf Beschäftigte bei der VIACTIV Krankenkasse, im Schnitt 8 Krankheitstage je Person – unter der ersten Schwelle von 18 Tagen.
Günstigster Satz: 50 %.
Sechs Beschäftigte bei der VIACTIV Krankenkasse, zwei davon sechs Wochen krank, im Schnitt 24,5 Tage je Person.
Günstigster Satz: 60 %.
Erfundene Betriebe, gerechnet mit den Sätzen der VIACTIV Krankenkasse. So rechnen wir
Beschäftigte auch bei anderen Kassen? Die Kasse wählen Ihre Beschäftigten, Sie nur den Satz. Mehrere Sätze bieten zum Beispiel BKK EUREGIO, BKK FREUDENBERG, BKK VDN, BKK Salzgitter, IKK gesund plus und AOK NordWest. Alle Krankenkassen
Frage 3 von 4
Die Erstattung gibt es nur auf Antrag.
Die Erstattung gibt es nur auf Antrag. Den Antrag übermitteln Sie aus dem Abrechnungsprogramm per Datenübertragung (§ 2 AAG).
Erstattungsansprüche verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 6 Abs. 1 AAG).
Quellen: U1-Sätze: aktuelle Angaben der Krankenkassen, Stand 19.10.2026 · AAG §§ 1, 2, 6 · EFZG § 3
Frage 4 von 4
Jeder Satz der VIACTIV Krankenkasse, gerechnet mit Ihren Beschäftigten – kostenlos.
Liste hochladen, Ersparnis je Kasse sehen.
Ohne Ersparnis keine Kosten, kein Abo.
Wir reichen die Wahlerklärung im Auftrag bei der VIACTIV Krankenkasse ein.
Hintergrund
Die VIACTIV Krankenkasse hat sich in den vergangenen Jahren als digital ausgerichtete BKK mit modernem Markenauftritt etabliert. Das erzeugt beim Abschluss und bei der laufenden Kassenwahl oft ein positives Gefühl — ohne dass die wirtschaftliche Substanz dahinter systematisch geprüft wird.
Für Arbeitgeber ist dieser Unterschied entscheidend: Das Umlageverfahren U1 läuft unabhängig vom Kassenauftritt nach denselben gesetzlichen Regeln. Entscheidend ist, welche Erstattungsquote für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewählt wird — und ob dieser Tarif zur tatsächlichen Ausfallstruktur im Unternehmen passt.
Die VIACTIV bietet mehrere Tarifstufen an, die sich in Umlagesatz und Erstattungsquote erheblich voneinander unterscheiden. Der Abstand zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Tarif ist bei der VIACTIV besonders ausgeprägt. Das bedeutet: Wer den falschen Tarif wählt, zahlt nicht geringfügig zu viel — sondern in absoluten Euro-Beträgen deutlich zu viel.
Gerade in kleinen Betrieben mit stabiler Belegschaft und überschaubaren Krankheitstagen führt ein zu hoher Erstattungstarif zu einer dauerhaften Überzahlung, die sich über Jahre summiert. Arbeitgeberkosten Krankheit lassen sich nur dann minimieren, wenn die Tarifwahl auf Basis der eigenen Datenlage getroffen wird.
Die typische Fehlentscheidung bei Arbeitgebern mit VIACTIV-versicherten Mitarbeitenden besteht darin, den höchsten Erstattungstarif aus einem falschen Sicherheitsgefühl heraus beizubehalten. Die Logik: Mehr Erstattung ist besser. In der Praxis stimmt das nur dann, wenn der Krankenstand der Belegschaft den Break-Even dieses Tarifs tatsächlich überschreitet.
Bei stabilen oder unterdurchschnittlichen Fehlzeiten bedeutet ein hoher Erstattungstarif: Die Umlage wird monatlich eingezogen, die Erstattungen bleiben aber hinter den Mehrkosten zurück. Gleichzeitig werden Erstattungsanträge häufig nicht lückenlos gestellt, weil der administrative Aufwand unterschätzt wird. Die VIACTIV zahlt ausschließlich auf Antrag — wer Anträge vergisst, verliert diesen Teil der Erstattung dauerhaft.
Beide Fehler zusammen — falscher Tarif plus unvollständige Antragstellung — führen dazu, dass ein erheblicher Teil der Arbeitgeberkosten Krankheit unnötig dauerhaft anfällt.
Die wirtschaftliche Bewertung der VIACTIV-Tarifstufen erfordert drei Eingangsgrößen: die Lohnsumme der bei der VIACTIV versicherten Mitarbeitenden, deren tatsächlicher Krankenstand und der daraus resultierende Erstattungsbedarf.
Die VIACTIV hat einen besonders großen Abstand zwischen ihrem günstigsten und ihrem teuersten Tarif. Das macht die Break-Even-Analyse hier besonders relevant: Eine Abweichung von wenigen Krankheitstagen kann die optimale Tarifentscheidung komplett umkehren.
Zwei Hebel, die sich ergänzen: Für das nächste Jahr den passenden Erstattungssatz wählen – das berechnet der U1-Optimierer kostenlos und kümmert sich nach der Freischaltung um die Wahlerklärung. Für die Vorjahre prüfen Sie mit Ihrem Lohnbüro, ob alle Erstattungsanträge gestellt sind; fehlende können Sie bis zu vier Jahre nach Ablauf des Jahres nachreichen (§ 6 Abs. 1 AAG).
Die VIACTIV gehört zu den Betriebskrankenkassen, die im U1-Verfahren eine ausgeprägte Tarifspanne anbieten. Der Abstand zwischen dem günstigsten und dem teuersten Tarif liegt bei der VIACTIV im oberen Bereich des BKK-Marktsegments — was die Tarifentscheidung für Arbeitgeber zu einem relevanten Kostenfaktor macht.
Im Kassenvergleich liegt die VIACTIV mit ihren Umlagesätzen im mittleren Bereich. Das bedeutet: Weder der günstigste noch der teuerste Anbieter am Markt — aber die interne Spreizung ist groß genug, um bei falscher Tarifwahl über mehrere Jahre hinweg vierstellige Mehrkosten zu erzeugen.
Für Arbeitgeber ist die VIACTIV damit eine Kasse, bei der die Tarifprüfung besonders hohen wirtschaftlichen Hebel hat. Eine externe Auswertung auf Basis der eigenen Krankheitsdaten ist hier keine Formalität, sondern eine belastbare Grundlage für eine fundierte Entscheidung. Wer diesen Schritt auslässt, trägt das wirtschaftliche Risiko einer falschen Tarifwahl dauerhaft selbst.
Die VIACTIV Krankenkasse ist eine bundesweit tätige Betriebskrankenkasse mit Sitz in Bochum. Sie ist aus der ehemaligen Betriebskrankenkasse des Knappschaftsbereichs hervorgegangen und heute für alle Arbeitnehmer bundesweit geöffnet.
Was Arbeitgeber über die VIACTIV Krankenkasse im U1-Verfahren wissen müssen — Tarifstufen und Optimierungsansätze.
Die VIACTIV Krankenkasse ist eine bundesweit tätige BKK mit Verwaltungssitz in Bochum (Nordrhein-Westfalen). Sie ist für alle Arbeitnehmer geöffnet und bietet im U1-Verfahren eine überschaubare Tarifstruktur an. Die Kasse hat sich als Wettbewerber im BKK-Markt positioniert und ist besonders in Nordrhein-Westfalen verbreitet, wo sie historisch verwurzelt ist.
Für Arbeitgeber mit VIACTIV-versicherten Mitarbeitenden gelten die kassenspezifischen U1-Sätze. Diese unterscheiden sich von denen der großen Ersatzkassen und AOK-Regionalkassen. Auch wenn der Satzunterschied gering erscheint, kann er bei hoher Lohnsumme und mehreren VIACTIV-versicherten Mitarbeitenden in absoluten Zahlen relevant werden.
Die Entscheidung über die U1-Tarifstufe bei der VIACTIV Krankenkasse ist keine Formalie, sondern eine betriebswirtschaftliche Kalkulation. Der Break-Even-Punkt — ab dem ein höherer Tarif wirtschaftlich lohnend ist — hängt von drei Faktoren ab: dem Bruttogehaltsniveau der versicherten Mitarbeitenden, dem historischen Krankenstand und den aktuellen Umlage- und Erstattungssätzen.
Welche Erstattungsstufe wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt maßgeblich vom tatsächlichen Krankenstand der Belegschaft ab. Wird dieser Bereich unterschritten, übersteigen die Mehrbeiträge die Mehrerstattungen. Der U1-Optimierer berechnet den konkreten Break-Even-Punkt für Ihren Betrieb auf Basis tatsächlicher Daten.
Ein zentrales, oft unterschätztes Prinzip des U1-Verfahrens: Die VIACTIV Krankenkasse zahlt Erstattungen ausschließlich auf Antrag. Kein Antrag — kein Geld. In der Praxis führt das dazu, dass Krankheitsfälle — besonders kurze oder seltene — nicht konsequent beantragt werden. Jeder nicht gestellte Antrag bedeutet eine verschenkte Erstattung.
Fragen
Allgemeine Fragen zur U1 beantworten wir im Ratgeber.
Die VIACTIV Krankenkasse bietet drei Erstattungssätze: 50 % Erstattung bei 1,90 % Umlage, 60 % Erstattung bei 2,40 % Umlage und 80 % Erstattung bei 4,50 % Umlage (unverändert seit 01.01.2024).
Die VIACTIV kalkuliert ihre U1-Umlagesätze auf Basis des kollektiven Schadensverlaufs ihrer Versicherten. Der Abstand zwischen dem günstigsten und dem teuersten Tarif ist bei der VIACTIV ausgeprägter als bei vielen anderen BKKs — was die Tarifentscheidung für Arbeitgeber zu einem besonders relevanten Hebel macht. Der U1-Optimierer berechnet das individuelle Einsparpotenzial kostenlos und vollständig auf Basis Ihrer tatsächlichen Betriebsdaten.
Ein höherer Erstattungstarif bei der VIACTIV lohnt sich, wenn der Krankenstand der VIACTIV-versicherten Mitarbeitenden hoch genug ist, dass die Mehrerstattungen die höhere Umlage übersteigen. Der genaue Break-Even hängt von Gehaltsniveau und tatsächlichen Fehlzeiten ab und lässt sich nur individuell berechnen. Der U1-Optimierer identifiziert das individuelle Einsparpotenzial auf Basis Ihrer tatsächlichen Betriebsdaten — kostenlos und ohne Vorleistung.
Die VIACTIV zahlt Erstattungen im U1-Verfahren ausschließlich auf Antrag des Arbeitgebers. Anträge werden nach § 2 Abs. 3 AAG elektronisch übermittelt — mit dem Datensatz DSER aus dem Lohnabrechnungs-Programm oder über das SV-Meldeportal. Erstattungsansprüche verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 6 Abs. 1 AAG) — eine lückenlose Antragstellung ist daher unerlässlich.
Ja. Der U1-Optimierer berechnet, welche Stufe sich für Ihren Betrieb rechnet, und bereitet die Wahlerklärung vor. Der U1-Optimierer berechnet das individuelle Einsparpotenzial kostenlos und vollständig auf Basis Ihrer tatsächlichen Betriebsdaten.
Beide Kassen sind als BKKs mit Industriehintergrund positioniert, unterscheiden sich aber in Tarifstruktur und Umlagesätzen erheblich. Die VIACTIV bietet drei Erstattungsstufen, die SBK zwei. Welche Konstellation für Ihren Betrieb günstiger ist, hängt vom Krankenstand Ihrer Belegschaft ab. Die wirtschaftlich sinnvolle Tarifentscheidung hängt immer vom eigenen Krankenstand und Gehaltsniveau ab — nicht allein vom Kassenvergleich.
Der U2-Umlagesatz der VIACTIV Krankenkasse beträgt 0,39 %. In der U2 gibt es keine Wahl; erstattet wird in vollem Umfang, bei Beschäftigungsverbot einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (§ 1 Abs. 2 AAG).
Für Arbeitgeber mit Beschäftigten bei der VIACTIV Krankenkasse
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