SV-Meldeportal und U1: Erstattungsantrag richtig einreichen

Ohne eigenes Entgeltabrechnungsprogramm können Sie U1-Erstattungsanträge über das SV-Meldeportal stellen. Was Sie dafür brauchen und wo die Wahl des Erstattungssatzes geregelt ist.
Das SV-Meldeportal der ITSG ist der Nachfolger von sv.net. Arbeitgeber ohne systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm übermitteln darüber unter anderem Erstattungsanträge nach dem AAG. Die Wahl des U1-Erstattungssatzes ist ein eigener Vorgang: Form und Frist regelt die Satzung der jeweiligen Krankenkasse.
- Kostenlose Analyse
- Kein Abo
- Keine Fixkosten
- Geld-zurück-Garantie
- 20 % nur bei Einsparung
In Sekunden grob berechnen, wie viel Ihr Unternehmen durch eine optimierte U1-Strategie sparen könnte.
entspricht ca. 15 Krankheitstagen/Jahr
Geschätztes jährliches Einsparpotenzial⚠ Beispielwerte / Demo-Daten — keine Echtzeitdaten. Die gezeigten U1-Sätze basieren auf öffentlich zugänglichen Vergleichswerten und können vom aktuellen Stand abweichen. Eine verbindliche Berechnung erfolgt im Rahmen der kostenlosen Algorithmus-basierten Detailanalyse.
2.527 € / Jahr
Schätzung — kein Ersatz für die vollständige Analyse.
Das exakte Potenzial berechnen wir auf Basis Ihrer Daten.
Worauf Sie sich verlassen können
Betriebsgröße
≤30 MA
gesetzliche U1-Pflicht
Provision
20 %
nur bei echter Einsparung
Typisches Potenzial
2.500–8.000 €
pro Jahr je nach Betrieb
Zeitaufwand
<10 Min.
bis zum Ergebnis
Wichtige Kennzahlen
ITSG
Betreiber
Nachfolger von sv.net
Nur elektronisch
Erstattungsantrag
§ 2 Abs. 3 AAG
Nach Satzung
Wahl des Erstattungssatzes
eigene Frist, Form je Kasse
So stellen Sie den U1-Erstattungsantrag im SV-Meldeportal
Das SV-Meldeportal ist für Betriebe gedacht, die kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen. Der Erstattungsantrag geht in der Regel an die Kasse der betroffenen Person, bei Minijobs an die Minijob-Zentrale.
01
Zugang einrichten
Im SV-Meldeportal registrieren. Dafür benötigen Arbeitgeber ein ELSTER-Organisationszertifikat. Daten aus dem eingestellten sv.net wurden nicht übernommen und müssen neu erfasst werden.
02
Erstattungsantrag erfassen
Den Antrag nach dem AAG (U1 oder U2) an die zuständige Stelle richten: in der Regel die Krankenkasse der betroffenen Person, bei Minijobs die Minijob-Zentrale. Der Antrag ist nur elektronisch möglich (§ 2 Abs. 3 AAG).
03
Erstattung erhalten
Die Kasse prüft den Antrag und erstattet. Bei U1 gilt der Erstattungssatz, den Ihr Betrieb bei dieser Kasse hat.
04
Verjährung im Blick behalten
Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist (§ 6 Abs. 1 AAG). Danach kann sich die Kasse auf die Verjährung berufen.
Erstattungsantrag und Wahlerklärung sind zwei Vorgänge
Mit dem Erstattungsantrag lassen Sie sich Entgeltfortzahlung (U1) oder Aufwendungen bei Mutterschaft (U2) erstatten. Mit der Wahlerklärung legen Sie fest, welchen Erstattungssatz Ihr Betrieb bei einer Kasse hat. Form und Frist der Wahlerklärung regelt die Satzung der jeweiligen Kasse; manche Kassen nehmen sie auch über das SV-Meldeportal an.
So funktioniert's
Daten eingeben
Mitarbeiteranzahl, Lohnsumme, Krankheitsprofil. 30 Sekunden Schnelleinschätzung oder Detail-Analyse mit CSV-Upload.
Analyse
Unser Algorithmus prüft alle 94 gesetzlichen Krankenkassen und identifiziert das optimale Tarifprofil für Ihr Unternehmen.
Ergebnis & Freigabe
Vorher/Nachher-Vergleich, transparente Berechnungslogik. Sie sehen die konkrete Einsparung und geben das Antragspaket frei.
Automatisierte Umsetzung
Wir reichen die Wahlerklärung automatisiert bei der Krankenkasse ein. Wo nur der elektronische Meldeweg gilt (z. B. BKK-Arbeitgeberversicherung), erhalten Sie eine Anleitung für Ihre Entgeltabrechnung. Der neue Satz soll ab 01.01. des Folgejahres gelten.
Praxisbeispiele
Handwerksbetrieb
12 Mitarbeitende · überdurchschnittlich
2.840 €/J.
Sanitär-Betrieb mit 12 Mitarbeitenden, Ø 18 Krankheitstage/Jahr.
IT-Dienstleister
8 Mitarbeitende · niedrig
1.380 €/J.
Softwarehaus mit 8 Entwicklern, Ø 6 Krankheitstage/Jahr.
Einzelhandel
22 Mitarbeitende · durchschnittlich
4.120 €/J.
Einzelhandelsunternehmen mit 22 Mitarbeitenden, Ø 12 Krankheitstage/Jahr.
So funktioniert die Optimierung
Der gesamte Prozess — von der Datenerfassung bis zur Antragstellung — ist vollständig digital und nachvollziehbar dokumentiert.
Vorjahresdaten bereitstellen
Sie laden Ihre Mitarbeiterliste mit Bruttolöhnen, Krankheitstagen und Krankenkasse — wahlweise als Datei oder manuelle Eingabe.
Algorithmische Analyse
Unsere Berechnungslogik prüft je Mitarbeiter und Kasse alle verfügbaren Tarifstufen und ermittelt den wirtschaftlich optimalen Zielzustand.
Optimierungsergebnis
Sie erhalten eine klare Übersicht: Einsparpotenzial je Kasse, empfohlene Tarifstufe und die konkrete wirtschaftliche Auswirkung auf Ihr Unternehmen.
Automatisierte Umsetzung
Nach Ihrer Freigabe erstellen und versenden wir alle Wechselanträge automatisiert an die zuständigen Kassen — rechtssicher und vollständig.
Häufige Fragen
Weiterführende Inhalte
- U1-Umlagesatz ändern: Anleitung
- U1-Fristen und Jahreswechsel
- U1-Grundlagen: Vollständiger Überblick
- U1-Krankenkassen im Vergleich
- U1-Erstattung: Ablauf und Voraussetzungen
- AAG: Die Paragraphen im Überblick
- Falscher Erstattungssatz: was Sie tun können
- Mehrere Krankenkassen im Betrieb
- Kassenwechsel im laufenden Bestand
- TK: U1-Sätze und Optimierung
- BARMER: U1-Sätze und Optimierung
- AOK U1-Sätze: Alle Regionen im Vergleich
- DAK-Gesundheit: U1-Sätze und Optimierung
- IKK classic: U1-Sätze und Optimierung
- Alle Krankenkassen im Überblick
Welcher Erstattungssatz passt zu Ihrem Betrieb?
Der U1-Optimierer berechnet je Krankenkasse, welcher Erstattungssatz sich für Ihren Betrieb rechnet, und erstellt die Wahlerklärungen. Kostenlose Analyse, Provision nur bei echter Einsparung.
Kostenlose Analyse · Kein Abo · Provision nur bei echter Einsparung