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U1-Optimierer

SV-Meldeportal und U1: Erstattungsantrag richtig einreichen

Stephan, Experte KrankenversicherungStephanExperte KrankenversicherungZuletzt aktualisiert:

Ohne eigenes Entgeltabrechnungsprogramm können Sie U1-Erstattungsanträge über das SV-Meldeportal stellen. Was Sie dafür brauchen und wo die Wahl des Erstattungssatzes geregelt ist.

Das SV-Meldeportal der ITSG ist der Nachfolger von sv.net. Arbeitgeber ohne systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm übermitteln darüber unter anderem Erstattungsanträge nach dem AAG. Die Wahl des U1-Erstattungssatzes ist ein eigener Vorgang: Form und Frist regelt die Satzung der jeweiligen Krankenkasse.

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Anzahl Mitarbeitende15
130 MA
Ø Bruttomonatsgehalt6.000 €
1.000 €10.000 €
Krankheitsprofil

entspricht ca. 15 Krankheitstagen/Jahr

Geschätztes jährliches Einsparpotenzial⚠ Beispielwerte / Demo-Daten — keine Echtzeitdaten. Die gezeigten U1-Sätze basieren auf öffentlich zugänglichen Vergleichswerten und können vom aktuellen Stand abweichen. Eine verbindliche Berechnung erfolgt im Rahmen der kostenlosen Algorithmus-basierten Detailanalyse.

2.527 € / Jahr

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Schätzung — kein Ersatz für die vollständige Analyse.
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Worauf Sie sich verlassen können

Betriebsgröße

≤30 MA

gesetzliche U1-Pflicht

Provision

20 %

nur bei echter Einsparung

Typisches Potenzial

2.500–8.000 €

pro Jahr je nach Betrieb

Zeitaufwand

<10 Min.

bis zum Ergebnis

Wichtige Kennzahlen

ITSG

Betreiber

Nachfolger von sv.net

Nur elektronisch

Erstattungsantrag

§ 2 Abs. 3 AAG

Nach Satzung

Wahl des Erstattungssatzes

eigene Frist, Form je Kasse

So stellen Sie den U1-Erstattungsantrag im SV-Meldeportal

Das SV-Meldeportal ist für Betriebe gedacht, die kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen. Der Erstattungsantrag geht in der Regel an die Kasse der betroffenen Person, bei Minijobs an die Minijob-Zentrale.

01

Zugang einrichten

Im SV-Meldeportal registrieren. Dafür benötigen Arbeitgeber ein ELSTER-Organisationszertifikat. Daten aus dem eingestellten sv.net wurden nicht übernommen und müssen neu erfasst werden.

02

Erstattungsantrag erfassen

Den Antrag nach dem AAG (U1 oder U2) an die zuständige Stelle richten: in der Regel die Krankenkasse der betroffenen Person, bei Minijobs die Minijob-Zentrale. Der Antrag ist nur elektronisch möglich (§ 2 Abs. 3 AAG).

03

Erstattung erhalten

Die Kasse prüft den Antrag und erstattet. Bei U1 gilt der Erstattungssatz, den Ihr Betrieb bei dieser Kasse hat.

04

Verjährung im Blick behalten

Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist (§ 6 Abs. 1 AAG). Danach kann sich die Kasse auf die Verjährung berufen.

Erstattungsantrag und Wahlerklärung sind zwei Vorgänge

Mit dem Erstattungsantrag lassen Sie sich Entgeltfortzahlung (U1) oder Aufwendungen bei Mutterschaft (U2) erstatten. Mit der Wahlerklärung legen Sie fest, welchen Erstattungssatz Ihr Betrieb bei einer Kasse hat. Form und Frist der Wahlerklärung regelt die Satzung der jeweiligen Kasse; manche Kassen nehmen sie auch über das SV-Meldeportal an.

In 4 Schritten

So funktioniert's

01

Daten eingeben

Mitarbeiteranzahl, Lohnsumme, Krankheitsprofil. 30 Sekunden Schnelleinschätzung oder Detail-Analyse mit CSV-Upload.

02

Analyse

Unser Algorithmus prüft alle 94 gesetzlichen Krankenkassen und identifiziert das optimale Tarifprofil für Ihr Unternehmen.

03

Ergebnis & Freigabe

Vorher/Nachher-Vergleich, transparente Berechnungslogik. Sie sehen die konkrete Einsparung und geben das Antragspaket frei.

04

Automatisierte Umsetzung

Wir reichen die Wahlerklärung automatisiert bei der Krankenkasse ein. Wo nur der elektronische Meldeweg gilt (z. B. BKK-Arbeitgeberversicherung), erhalten Sie eine Anleitung für Ihre Entgeltabrechnung. Der neue Satz soll ab 01.01. des Folgejahres gelten.

Praxisbeispiele

Handwerksbetrieb

12 Mitarbeitende · überdurchschnittlich

2.840 €/J.

Sanitär-Betrieb mit 12 Mitarbeitenden, Ø 18 Krankheitstage/Jahr.

IT-Dienstleister

8 Mitarbeitende · niedrig

1.380 €/J.

Softwarehaus mit 8 Entwicklern, Ø 6 Krankheitstage/Jahr.

Einzelhandel

22 Mitarbeitende · durchschnittlich

4.120 €/J.

Einzelhandelsunternehmen mit 22 Mitarbeitenden, Ø 12 Krankheitstage/Jahr.

Methodik
Fachlich belastbares Berechnungsmodell

So funktioniert die Optimierung

Der gesamte Prozess — von der Datenerfassung bis zur Antragstellung — ist vollständig digital und nachvollziehbar dokumentiert.

01

Vorjahresdaten bereitstellen

Sie laden Ihre Mitarbeiterliste mit Bruttolöhnen, Krankheitstagen und Krankenkasse — wahlweise als Datei oder manuelle Eingabe.

02

Algorithmische Analyse

Unsere Berechnungslogik prüft je Mitarbeiter und Kasse alle verfügbaren Tarifstufen und ermittelt den wirtschaftlich optimalen Zielzustand.

03

Optimierungsergebnis

Sie erhalten eine klare Übersicht: Einsparpotenzial je Kasse, empfohlene Tarifstufe und die konkrete wirtschaftliche Auswirkung auf Ihr Unternehmen.

04

Automatisierte Umsetzung

Nach Ihrer Freigabe erstellen und versenden wir alle Wechselanträge automatisiert an die zuständigen Kassen — rechtssicher und vollständig.

FAQ

Häufige Fragen

Das SV-Meldeportal ist ein Webportal der ITSG für Arbeitgeber. Darüber lassen sich Meldungen, Beitragsnachweise, Anträge und Bescheinigungen an die Sozialversicherung übermitteln, darunter Erstattungsanträge nach dem AAG (U1 und U2). Es ist der Nachfolger von sv.net.

Ja. sv.net wurde 2024 eingestellt. Bisherige Nutzer müssen sich im SV-Meldeportal neu registrieren und ihre Daten neu erfassen; Daten aus dem eingestellten sv.net wurden nicht übernommen.

Für Registrierung und Anmeldung benötigen Arbeitgeber ein ELSTER-Organisationszertifikat.

Ja, die Nutzung ist kostenpflichtig. Das Nutzungsentgelt wird für eine Laufzeit von 36 Monaten im Voraus erhoben. Die Höhe hängt davon ab, ob Sie eine oder mehrere Betriebsnummern verwalten; die aktuellen Entgelte nennt der Betreiber.

Nein. Erstattungsanträge nach dem AAG werden elektronisch übermittelt: aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder über eine systemgeprüfte elektronische Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal (§ 2 Abs. 3 AAG).

Wird Ihre Lohnabrechnung mit einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm erstellt, kann der Erstattungsantrag direkt daraus übermittelt werden. Das SV-Meldeportal richtet sich an Betriebe ohne ein solches Programm.

Das hängt von der Kasse ab. Die Wahl des Erstattungssatzes ist ein eigener Vorgang, kein Erstattungsantrag. Welche Sätze es gibt und bis wann Sie wählen, regelt die Satzung Ihrer Krankenkasse (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 AAG). Die BARMER nimmt die Wahl über ein Lohnabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal an, die TK elektronisch über das Meldeverfahren oder per Formular, die DAK-Gesundheit per Formular. Bei allen drei muss die Wahl bis zur Fälligkeit des Beitrags für Januar vorliegen; ein Wechsel ist nur zum Jahreswechsel möglich. Für neu eröffnete Arbeitgeberkonten gelten Sonderregeln.

Der Anspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist (§ 6 Abs. 1 AAG). Ansprüche, die im Jahr 2022 entstanden sind, verjähren also mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Danach kann sich die Kasse auf die Verjährung berufen.

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