Wie funktioniert die U1-Erstattung? – Schritt für Schritt
Ein Mitarbeiter erkrankt und Ihnen entsteht Lohnfortzahlungspflicht (ab Tag 1 der Krankmeldung).
Sie zahlen das Bruttogehalt inklusive Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung weiter.
Sie stellen bei der zuständigen Krankenkasse einen Erstattungsantrag – in der Regel über das DGUV- oder Zahlstellen-Verfahren.
Die Kasse erstattet den vertraglich vereinbarten Erstattungssatz (50–80 %) der erstattungsfähigen Kosten.
Der kritische Schritt: Erstattungssatz und Tarif
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Viele Arbeitgeber zahlen jährlich zu viel U1-Umlage. Die kostenlose Analyse zeigt in Minuten, wie viel Geld in Ihrer aktuellen Konfiguration steckt. Provision nur bei echter Einsparung.
Was genau wird erstattet – und was nicht?
Was erstattet wird
Bruttolohn des erkrankten Mitarbeiters während der Lohnfortzahlung
Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
Bei Tarif mit Pauschalerstattung: keine Einzelfallprüfung
Was nicht erstattet wird
Indirekte Ausfallkosten (Mehrarbeit Kollegen, Qualitätsverluste)
Kosten für Vertretung oder Zeitarbeit
Kosten, die über die 6-Wochen-Grenze hinausgehen (ab Tag 43 zahlt die Kasse Krankengeld an den Mitarbeiter)
Erstattungsberechnung: 3.000 € Bruttogehalt, 10 Krankheitstage
Fristen und Antragstellung: Was Arbeitgeber beachten müssen
Wichtige Fristen im Überblick
Erstattungsantrag: in der Regel 4 Jahre rückwirkend möglich – aber besser zeitnah stellen
Auszahlung: typischerweise 2–6 Wochen nach Antragseingang
Tarifwechsel: oft zum nächsten Quartal oder Jahresbeginn wirksam
Rückwirkende Optimierung möglich
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entspricht ca. 15 Krankheitstagen/Jahr
Geschätztes jährliches Einsparpotenzial⚠ Beispielwerte / Demo-Daten — keine Echtzeitdaten. Die gezeigten U1-Sätze basieren auf öffentlich zugänglichen Vergleichswerten und können vom aktuellen Stand abweichen. Eine verbindliche Berechnung erfolgt im Rahmen der kostenlosen Algorithmus-basierten Detailanalyse.
3.537 € / Jahr
Schätzung — kein Ersatz für die vollständige Analyse.
Das exakte Potenzial berechnen wir auf Basis Ihrer Daten.
Typische Missverständnisse über die U1-Erstattung
„Die Erstattung kommt automatisch.“
Nein. Die Erstattung muss aktiv beantragt werden. Wer keinen Antrag stellt, erhält nichts – unabhängig davon, wie viel Umlage eingezahlt wurde.
„Der Erstattungssatz ist überall gleich.“
Nein. Er ist aktiv wählbar – zwischen 50 % und 80 % – und variiert je nach Tarif und Kasse. Die falsche Wahl kostet jährlich mehrere tausend Euro.
„100 % der Lohnfortzahlungskosten werden erstattet.“
Nein. Maximal 80 % – und nur bei entsprechendem Tarif. Wer 50 % gewählt hat, bekommt die Hälfte. Der Rest bleibt beim Arbeitgeber.
Mehr rausholen: Erstattungssatz aktiv optimieren
Der Erstattungssatz ist der direkteste Hebel: Wer ihn anpasst, bekommt ab dem nächsten Krankheitsfall mehr zurück – innerhalb der bestehenden Kasse, ohne Kassenwechsel.
Kurzantwort
Erstattungssatz erhöhen: mehr Rückerstattung bei gleichem oder geringem Mehraufwand
Tarif optimieren: günstigere Umlage bei gleichem oder besserem Gesamtergebnis
Sofort wirksam: ab der ersten Abrechnung nach Tarifwechsel
Warum dieser Ratgeber verlässlich ist
Transparenz über unsere Methodik und Datengrundlage
Entwickelt mit Steuerberatern
Die Analyse-Methodik wurde gemeinsam mit erfahrenen Steuerberatern und Lohnbuchhaltungsexperten erarbeitet.
Datengetriebenes Modell
Grundlage ist eine laufend aktualisierte Datenbank der U1-Sätze aller 25 relevanten deutschen Krankenkassen.
Tausende Simulationen
Jede Empfehlung basiert auf einer vollständigen Netto-Jahresbetrachtung aller relevanten Szenarien für Ihre konkrete Belegschaft.
Praxiserprobte Optimierung
Das Modell wird kontinuierlich auf Basis realer Ergebnisse und Kundenfeedback weiterentwickelt.
Dauer: 30 Sekunden. Keine Registrierung erforderlich.
Jetzt prüfen, ob Ihr Erstattungssatz zu niedrig istMethodik & Vertrauen
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Pay-on-Success – vertraglich geregelt
