Kapitel 01
Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Bluefield IT Solutions GmbH, Gauss Allee 1, 82008 Unterhaching ("Bluefield"), und Unternehmen i.S.d. § 14 BGB ("Auftraggeber") über die Dienstleistung der U1-Tarifoptimierung gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind nicht Adressaten des Angebots; der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, dass er als Unternehmer handelt.
(2) Vertragsgegenstand ist die Algorithmus-basierte Analyse und auf Wunsch des Auftraggebers die Umsetzung der wirtschaftlich optimalen U1-Satz-Kombination je beteiligter gesetzlicher Krankenkasse nach §§ 1, 9 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).
(3) Klarstellung zur Versicherungsvermittlung: Die im Impressum ausgewiesene Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO bezieht sich auf eine separate Tätigkeit von Bluefield als Versicherungsmaklerin außerhalb der Plattform www.u1-optimierer.de. Im Rahmen dieser Plattform betreibt Bluefield ausdrücklich KEINE Versicherungsvermittlung im Sinne des VVG. Die Dienstleistung beschränkt sich auf die Wahl des innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse und stellt damit keine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 34d GewO dar.
Kapitel 02
Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Beauftragung über das Online-Portal oder per Textform zustande. Bluefield kann das Angebot binnen 14 Tagen annehmen.
(2) Die unverbindliche Schnellschätzung über den öffentlichen Rechner stellt kein verbindliches Angebot dar.
Kapitel 03
Leistungen
(1) Bluefield analysiert mittels eines eigens entwickelten Algorithmus die für den Auftraggeber wirtschaftlich optimale U1-Satz-Kombination. Datengrundlage sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben, insbesondere:
- a) Mitarbeiterzahl und Bruttolohnsumme je beteiligter Krankenkasse,
- b) Institutionskennzeichen (IK-Nummer) je Krankenkasse,
- c) Krankheitstage der Mitarbeiter aus dem aktuellen und/oder Vorjahr.
(2) Auf dieser Basis erstellt Bluefield eine Prognose der voraussichtlichen für das nächste und ermittelt daraus die wirtschaftlich optimale Kombination der U1-Erstattungssätze.
(3) Das Analyseergebnis wird dem Auftraggeber zunächst als unverbindliche Übersicht dargestellt. Der vollständige Optimierungsbericht und die Übermittlung der an die Krankenkassen erfolgen erst nach Freischaltung gemäß § 5.
(4) Nach Freischaltung übermittelt Bluefield die Wahlerklärungen im Auftrag des Auftraggebers an die jeweils zuständigen Krankenkassen, soweit die Krankenkasse diesen Übermittlungsweg zulässt. Verlangt eine Krankenkasse die Wahl über das Meldeverfahren der Entgeltabrechnung, stellt Bluefield dem Auftraggeber die dafür erforderlichen Angaben bereit; die Übermittlung erfolgt dann durch den Auftraggeber oder seine Entgeltabrechnungsstelle. Die Anwendung des gewählten in der Entgeltabrechnung ab Wirksamkeit der Wahl obliegt dem Auftraggeber.
Kapitel 04
Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die für die Analyse erforderlichen Daten richtig und vollständig zur Verfügung. Bluefield haftet nicht für Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Übermittlung der von ihm bereitgestellten Daten an Bluefield berechtigt ist und dass insbesondere die datenschutzrechtlichen Anforderungen für die Verarbeitung der Krankheitstage-Informationen seiner Mitarbeiter eingehalten sind.
Kapitel 05
Vergütung (Erfolgshonorar) und Freischaltung
(1) Bluefield erhält ausschließlich ein Erfolgshonorar in Höhe von 20 % der für das nächste Kalenderjahr prognostizierten Beitragsersparnis (zzgl. gesetzlicher USt).
(2) Bemessungsgrundlage ist die durch den Algorithmus ermittelte Differenz zwischen dem aktuellen und dem optimierten U1-Beitrag, multipliziert mit dem im Wirkungsjahr beitragspflichtigen Bruttolohn-Volumen je Krankenkasse, dokumentiert durch die Eingaben des Auftraggebers und die monatlichen Beitragsnachweise.
(3) Die vollständige Freischaltung des Optimierungsberichts sowie die Übermittlung der Wahlerklärungen oder die Bereitstellung der Angaben nach § 3 Abs. 4 erfolgen erst nach erfolgreicher Zahlung des Erfolgshonorars.
(4) Lehnt der Auftraggeber die Freischaltung ab oder erfolgt keine Zahlung, schuldet er kein Honorar; eine Übermittlung der Wahlerklärungen findet nicht statt (Pay-on-Success).
(5) Der Auftraggeber bleibt selbst Vertragspartner gegenüber den Krankenkassen; Bluefield bereitet die Wahlerklärungen lediglich technisch auf und übermittelt sie, soweit nach § 3 Abs. 4 vorgesehen, in seinem Auftrag.
(6) Geld-zurück-Garantie: Ergibt sich für das Wirkungsjahr in Summe über alle Krankenkassen, für die Bluefield Wahlerklärungen übermittelt hat, keine Netto-Ersparnis, erstattet Bluefield das gezahlte Erfolgshonorar einschließlich Umsatzsteuer vollständig. Netto-Ersparnis ist die Beitragsersparnis aus den gewählten U1-Sätzen abzüglich der Erstattungen, die der Auftraggeber bei den bisherigen Erstattungssätzen zusätzlich erhalten hätte.
(7) Der Auftraggeber macht die Erstattung nach Abs. 6 bis zum 31. März des auf das Wirkungsjahr folgenden Jahres in Textform geltend und weist sie durch die Beitragsnachweise und Erstattungsbescheide der Krankenkassen für das Wirkungsjahr nach. Bluefield erstattet innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der vollständigen Nachweise.
Kapitel 06
Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag endet mit der vollständigen Honorarabrechnung und der Übermittlung der Wahlerklärungen oder der Bereitstellung der Angaben nach § 3 Abs. 4.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kapitel 07
Haftung
(1) Bluefield haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bluefield nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Bluefield haftet nicht für Abweichungen zwischen der prognostizierten und der tatsächlich realisierten Beitragsersparnis, soweit diese auf Veränderungen der tatsächlichen Krankheitstage, der Mitarbeiterzahl, der Bruttolohnsummen oder der durch die Krankenkassen festgelegten Beitragssätze beruhen. Die Geld-zurück-Garantie nach § 5 Abs. 6 bleibt unberührt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Kapitel 08
Datenschutz
Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag regelt der gesonderte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO sowie die Datenschutzerklärung unter /datenschutz.
Kapitel 09
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist Unterhaching.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
Bluefield IT Solutions GmbH
Gauss Allee 1 · 82008 Unterhaching
Weitere rechtliche Hinweise: Impressum · Datenschutz · Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)