Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 05/2026 · Bluefield IT Solutions GmbH
Inhaltsverzeichnis
Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Bluefield IT Solutions GmbH, Gauss Allee 1, 82008 Unterhaching ("Bluefield"), und Unternehmen i.S.d. § 14 BGB ("Auftraggeber") über die Dienstleistung der U1-Tarifoptimierung gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind nicht Adressaten des Angebots; der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, dass er als Unternehmer handelt.
(2) Vertragsgegenstand ist die Algorithmus-basierte Analyse und auf Wunsch des Auftraggebers die Umsetzung der wirtschaftlich optimalen U1-Satz-Kombination je beteiligter gesetzlicher Krankenkasse nach §§ 1, 9 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).
Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Beauftragung über das Online-Portal oder per Textform zustande. Bluefield kann das Angebot binnen 14 Tagen annehmen.
(2) Die unverbindliche Schnellschätzung über den öffentlichen Rechner stellt kein verbindliches Angebot dar.
Leistungen
(1) Bluefield analysiert mittels eines eigens entwickelten Algorithmus die für den Auftraggeber wirtschaftlich optimale U1-Satz-Kombination. Datengrundlage sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben, insbesondere:
- a) Mitarbeiterzahl und Bruttolohnsumme je beteiligter Krankenkasse,
- b) Institutionskennzeichen (IK-Nummer) je Krankenkasse,
- c) Krankheitstage der Mitarbeiter aus dem aktuellen und/oder Vorjahr.
(2) Auf dieser Basis erstellt Bluefield eine Prognose der voraussichtlichen Krankheitstage für das nächste Kalenderjahr und ermittelt daraus die wirtschaftlich optimale Kombination der U1-Erstattungssätze.
(3) Das Analyseergebnis wird dem Auftraggeber zunächst als unverbindliche Übersicht dargestellt. Der vollständige Optimierungsbericht und die Übermittlung der Wahlerklärungen an die Krankenkassen erfolgen erst nach Freischaltung gemäß § 5.
(4) Nach Freischaltung übernimmt Bluefield den automatischen Versand der Wahlerklärungen an die jeweils zuständigen Krankenkassen; ein weiteres Tätigwerden des Auftraggebers ist nicht erforderlich.
Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die für die Analyse erforderlichen Daten richtig und vollständig zur Verfügung. Bluefield haftet nicht für Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Übermittlung der von ihm bereitgestellten Daten an Bluefield berechtigt ist und dass insbesondere die datenschutzrechtlichen Anforderungen für die Verarbeitung der Krankheitstage-Informationen seiner Mitarbeiter eingehalten sind.
Vergütung (Erfolgshonorar) und Freischaltung
(1) Bluefield erhält ausschließlich ein Erfolgshonorar in Höhe von 20 % der für das nächste Kalenderjahr prognostizierten Beitragsersparnis (zzgl. gesetzlicher USt).
(2) Bemessungsgrundlage ist die durch den Algorithmus ermittelte Differenz zwischen dem aktuellen und dem optimierten U1-Beitrag, multipliziert mit dem im Wirkungsjahr beitragspflichtigen Bruttolohn-Volumen je Krankenkasse, dokumentiert durch die Eingaben des Auftraggebers und die monatlichen Beitragsnachweise.
(3) Die vollständige Freischaltung des Optimierungsberichts sowie der automatische Versand der Wahlerklärungen an die Krankenkassen erfolgen erst nach erfolgreicher Zahlung des Erfolgshonorars.
(4) Lehnt der Auftraggeber die Freischaltung ab oder erfolgt keine Zahlung, schuldet er kein Honorar; eine Übermittlung der Wahlerklärungen findet nicht statt (Pay-on-Success).
(5) Der Auftraggeber bleibt selbst Vertragspartner gegenüber den Krankenkassen; Bluefield bereitet die Wahlerklärungen lediglich technisch auf und übermittelt sie automatisiert in seinem Auftrag.
Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag endet mit der vollständigen Honorarabrechnung und dem erfolgten Versand der Wahlerklärungen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Haftung
(1) Bluefield haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bluefield nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Bluefield haftet nicht für Abweichungen zwischen der prognostizierten und der tatsächlich realisierten Beitragsersparnis, soweit diese auf Veränderungen der tatsächlichen Krankheitstage, der Mitarbeiterzahl, der Bruttolohnsummen oder der durch die Krankenkassen festgelegten Beitragssätze beruhen.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Datenschutz
Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag regelt der gesonderte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO sowie die Datenschutzerklärung unter /datenschutz.
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist München.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
Bluefield IT Solutions GmbH
Gauss Allee 1 · 82008 Unterhaching
Weitere rechtliche Hinweise: Impressum · Datenschutz · Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)