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U1 Glossar für Arbeitgeber

Die wichtigsten U1-Begriffe einfach erklärt

53 Fachbegriffe zu U1-Umlage, Tarif, Erstattung und Pflicht – kompakt, verständlich und mit Blick auf das, was für Arbeitgeber wirtschaftlich zählt.

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W1 Begriff

53

Fachbegriffe erklärt

6

Themengruppen

6

Wirtschaftlich besonders relevante Begriffe

Grundlagen

Grundlagen

U1-Umlage

Die U1-Umlage ist ein gesetzliches Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber mit bis zu 30 Mitarbeitern. Arbeitgeber zahlen Beiträge an die Krankenkasse und erhalten im Krankheitsfall eines Mitarbeiters einen Teil der Lohnfortzahlungskosten zurück.

U2-Umlage

Die U2-Umlage (Mutterschaftsumlage) ist im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) geregelt – insbesondere § 1 Abs. 2 Nr. 2 und § 2 Abs. 2 AAG. Sie gilt für alle Arbeitgeber ohne Größenbeschränkung und erstattet Arbeitgebern den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG sowie die Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverboten nach § 18 MuSchG zu 100 Prozent. Der Beitragssatz wird von jeder Krankenkasse individuell festgesetzt und liegt 2026 typischerweise zwischen 0,24 und 0,56 Prozent. Da die Erstattung gesetzlich auf 100 Prozent fixiert ist, gibt es keinen Optimierungsspielraum.

Umlage U3 / Insolvenzgeld-Umlage

Die U3-Umlage (Insolvenzgeldumlage) ist in §§ 358–363 SGB III geregelt und gilt für alle Arbeitgeber ohne Betriebsgrößenbeschränkung. Sie finanziert das Insolvenzgeld, das Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, wenn ihr Arbeitgeber insolvent wird – für genau die letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung. Der Beitragssatz 2026 beträgt bundeseinheitlich 0,15 Prozent (§ 360 SGB III; gesetzlicher Regelsatz, der seit 1. Januar 2025 wieder gilt – 2023/2024 war er auf 0,06 Prozent abgesenkt). Da kein Gestaltungsspielraum besteht, ist U3 nicht optimierbar.

U1-Pflicht

Die U1-Pflicht gilt für Arbeitgeber, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Wer unter diese Grenze fällt, nimmt verpflichtend am Verfahren teil.

Pflichtgrenze

Die Pflichtgrenze beschreibt die Grenze von 30 Arbeitnehmern für die U1-Teilnahme. Dabei werden Vollzeit, Teilzeit und geringfügige Beschäftigung unterschiedlich gewichtet.

Lohnfortzahlung

Lohnfortzahlung bedeutet, dass Arbeitgeber im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen den Lohn weiterzahlen müssen. Genau gegen dieses Risiko soll die U1 teilweise absichern.

EntgFG (Entgeltfortzahlungsgesetz)

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt in § 3 die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (bis zu 6 Wochen) und ist damit rechtliche Grundlage des U1-Verfahrens. § 4 EntgFG beschreibt das Lohnausfallprinzip.

MuSchG (Mutterschutzgesetz)

Das Mutterschutzgesetz regelt unter anderem den Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG) und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG) – beides ist über die U2-Umlage zu 100 % erstattungsfähig.

Regelmäßige Beschäftigtenzahl

Nicht einzelne Spitzenmonate, sondern die regelmäßige Beschäftigtenzahl ist für die U1-Pflicht entscheidend. Darauf basiert die Prüfung, ob ein Arbeitgeber am U1-Verfahren teilnehmen muss.

Kalenderjahr

Im U1-Kontext ist das Kalenderjahr die zentrale Bezugsgröße für die Wahl des Erstattungssatzes. Viele Entscheidungen und Fristen orientieren sich daran.

Tarif & Erstattung

Tarif & Erstattung

Beitragssatz

Relevant

Der Beitragssatz ist der Prozentsatz, den ein Arbeitgeber auf die Bruttolohnsumme in die U1 einzahlt.

Warum relevant?

Wer nur den Beitragssatz betrachtet, sieht nur die Einzahlung – aber nicht die wirtschaftliche Gesamtwirkung.

Erstattungssatz

Relevant

Der Erstattungssatz bestimmt, wie viel der Lohnfortzahlungskosten im Krankheitsfall von der Krankenkasse erstattet wird.

Warum relevant?

Ein zu niedriger Erstattungssatz kann trotz scheinbar günstiger Einzahlung zu einem klaren wirtschaftlichen Nachteil führen.

Tarifvariante

Viele Krankenkassen bieten mehrere U1-Tarifvarianten an. Diese unterscheiden sich vor allem im Beitragssatz und im Erstattungssatz.

Wahlerklärung

Die Wahlerklärung ist der formale Schritt, mit dem ein Arbeitgeber bei seiner Krankenkasse eine U1-Tarifvariante bzw. einen Erstattungssatz wählt oder ändert.

Standardtarif

Der Standardtarif ist häufig die voreingestellte Tarifvariante bei der Krankenkasse. Er ist in vielen Fällen nicht wirtschaftlich optimal.

Tarifwechsel

Relevant

Ein Tarifwechsel bedeutet, dass innerhalb der bestehenden Krankenkasse eine andere U1-Tarifkombination gewählt wird. Ein Kassenwechsel ist dafür in der Regel nicht notwendig.

Warum relevant?

Viele Einsparpotenziale entstehen innerhalb der bestehenden Kasse – ohne zusätzlichen Wechselaufwand.

Kassenwechsel

Ein Kassenwechsel ist der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse. Für die U1-Optimierung ist das meist nicht der erste und wichtigste Hebel.

Fälligkeit des Januar-Beitrags

Relevant

Das ist der zentrale Stichtag für die Wahlerklärung bzw. Änderung des Erstattungssatzes. Viele Krankenkassen knüpfen daran die Wirksamkeit für das Folgejahr.

Warum relevant?

Wer diese Frist verpasst, verliert meist ein ganzes Jahr Optimierungspotenzial.

Jahreswechsel

Der Jahreswechsel ist im U1-Kontext der typische Wirksamkeitszeitpunkt für Tarif- oder Erstattungssatzänderungen. Viele Änderungen gelten nicht rückwirkend.

Wirtschaftliche Begriffe

Wirtschaftliche Begriffe

U1-Minus

Relevant

Das U1-Minus beschreibt die wirtschaftliche Fehlkonfiguration, bei der ein Arbeitgeber mehr in die U1 einzahlt, als er im Verhältnis dazu wirtschaftlich sinnvoll zurückbekommt.

Warum relevant?

Das U1-Minus ist der Kern vieler unnötiger Kosten – und in der Praxis deutlich häufiger, als viele Arbeitgeber vermuten.

Einsparpotenzial

Relevant

Das Einsparpotenzial ist der Betrag, den ein Arbeitgeber durch die richtige Kombination aus Beitragssatz und Erstattungssatz jährlich sparen kann.

Warum relevant?

Das Einsparpotenzial macht aus einem abstrakten Tarifthema eine konkrete wirtschaftliche Entscheidung.

Nettobelastung

Die Nettobelastung ergibt sich aus der U1-Einzahlung abzüglich des realistisch erzielbaren Erstattungspotenzials.

Lohnsumme

Die Lohnsumme ist die Summe der Bruttolöhne aller relevanten Mitarbeiter. Sie ist die Basis für die Berechnung der U1-Beiträge.

Krankenstand

Der Krankenstand beschreibt, wie häufig oder wie lange Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen. Er beeinflusst maßgeblich, welcher Erstattungssatz wirtschaftlich sinnvoll ist.

Delta-Einsparpotenzial

Wenn sich im laufenden Jahr etwas ändert, etwa Mitarbeiterzahl oder Lohnsumme, wird nur die zusätzlich entstehende neue Einsparung bewertet – nicht der gesamte Fall noch einmal von vorn.

Effizienz-Kennzahl

Die Effizienz-Kennzahl einer U1-Tarifstufe wird gebildet aus Erstattung in % geteilt durch Umlagesatz in % (Beispiel: 70 % / 2,5 % = 28,0). Je höher der Wert, desto mehr Erstattung erhält der Arbeitgeber pro Prozentpunkt Umlage. Sie eignet sich als schneller Vergleichsindikator zwischen Krankenkassen und Tarifstufen, ersetzt aber keine vollständige Wirtschaftlichkeitsrechnung mit Lohnsumme und Krankenstand.

Lohnausfallprinzip

Das Lohnausfallprinzip nach § 4 EntgFG bestimmt, dass der Arbeitnehmer im Krankheitsfall das Entgelt erhält, das er ohne die Erkrankung verdient hätte. Maßgeblich für die U1-Bemessungsgrundlage – Mehrarbeit und Einmalzahlungen bleiben außen vor.

Erstattungsfähiges Entgelt

Das erstattungsfähige Entgelt ist der Teil des fortgezahlten Lohns, der über U1 (50–80 %) bzw. U2 (100 %) zurückerstattet wird. Dazu gehören Grundlohn, regelmäßige Zulagen, anteilige Provisionen und AG-Anteile zur SV – nicht aber Einmalzahlungen oder Mehrarbeit.

Bruttoarbeitsentgelt

Das Bruttoarbeitsentgelt ist die SV-pflichtige Lohnsumme vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Es bildet die Bemessungsgrundlage sowohl für den U1-Beitrag als auch für die Erstattungsberechnung.

Gesetz & Verfahren

Gesetz & Verfahren

AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz)

Das AAG ist die gesetzliche Grundlage für die U1- und U2-Verfahren. Es regelt unter anderem Umlagepflicht, Erstattungsanspruch und die Finanzierung des Ausgleichsverfahrens.

Aufwendungsausgleich

Der Aufwendungsausgleich ist das Grundprinzip hinter U1 und U2. Arbeitgeber zahlen Umlagen ein, damit bestimmte Arbeitgeberaufwendungen später teilweise ausgeglichen werden können.

Entgeltfortzahlungsversicherung

Die U1 wird häufig auch als Entgeltfortzahlungsversicherung bezeichnet. Gemeint ist das Verfahren, mit dem Arbeitgeber bei Krankheit einen Teil der Entgeltfortzahlungskosten erstattet bekommen.

Umlagepflicht

Die Umlagepflicht beschreibt die gesetzliche Pflicht eines Arbeitgebers, am U1-Verfahren teilzunehmen. Ob diese Pflicht besteht, richtet sich vor allem nach der regelmäßigen Beschäftigtenzahl.

Umlagepflichtrechner

Ein Umlagepflichtrechner hilft zu prüfen, ob ein Unternehmen laut gesetzlicher Logik am U1-Verfahren teilnehmen muss. Besonders bei Grenzfällen ist das praktisch.

Satzung

Krankenkassen regeln Details des U1-Verfahrens in ihrer Satzung bzw. in den konkret angebotenen Tarifmodellen. Deshalb unterscheiden sich Beitragssätze und Tarifstrukturen zwischen Kassen.

Verwaltungskosten

Die Umlagen finanzieren nicht nur die Erstattungen selbst, sondern berücksichtigen auch Verwaltungskosten des Systems.

Antrag & Meldewege

Antrag & Meldewege

Erstattungsanspruch

Der Erstattungsanspruch ist der Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung seiner Aufwendungen im U1-Verfahren. Er hängt an korrekter Teilnahme und richtiger Abwicklung.

Erstattungsantrag

Der Erstattungsantrag ist der konkrete Antrag, mit dem Arbeitgeber eine Erstattung für einen Krankheitsfall geltend machen. In der Praxis läuft das häufig digital.

Arbeitgeberkonto

Das Arbeitgeberkonto ist die technische und organisatorische Zuordnung des Arbeitgebers bei der jeweiligen Krankenkasse. Über dieses Umfeld werden Änderungen und Meldungen verarbeitet.

SV-Meldeportal

Das SV-Meldeportal ist ein standardisierter digitaler Kanal, über den Arbeitgeber sozialversicherungsrelevante Meldungen und Änderungen an Krankenkassen übermitteln können.

Beitragsnachweis

Der Beitragsnachweis ist die Meldung, in der unter anderem die Umlagen gegenüber den zuständigen Stellen ausgewiesen werden.

Ticketsystem

Das interne Ticketsystem dient registrierten Nutzern und Bestandskunden als strukturierter Kanal für Rückfragen, Dokumente und laufende Vorgänge.

Pay-on-Success

Pay-on-Success bedeutet: Es entstehen nur Kosten, wenn durch die Optimierung tatsächlich eine reale Einsparung erzielt wird.

Spezialbegriffe

Spezialbegriffe

Minijob-Zentrale

Die Minijob-Zentrale ist für Minijobs eine zentrale Abwicklungsstelle, über die auch Umlagen wie U1 und U2 laufen.

Minijob im U1-Kontext

Auch bei Minijobs spielt U1 eine Rolle. Viele Arbeitgeber unterschätzen, dass Umlagen auch in diesem Bereich relevant sein können.

Rückforderung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Erstattungen nicht nur gewährt, sondern auch zurückgefordert werden.

Verjährung

Verjährung beschreibt die gesetzliche Grenze, bis wann Ansprüche oder Korrekturen noch geltend gemacht werden können.

Aufrechnung

Aufrechnung bezeichnet die Verrechnung von Forderungen und Ansprüchen innerhalb des Verfahrens.

Freiwilliges Ausgleichsverfahren

Das freiwillige Ausgleichsverfahren ist ein Spezialthema im gesetzlichen Umfeld des AAG und betrifft besondere Konstellationen außerhalb der Standardlogik.

Mutterschutzlohn

Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG ist das Entgelt, das eine schwangere oder stillende Mitarbeiterin bei einem Beschäftigungsverbot weiterhin erhält. Er wird zu 100 Prozent über die U2-Umlage erstattet – nicht über U1.

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld zahlt die Krankenkasse während der Schutzfristen direkt an die Versicherte (max. 13 € pro Kalendertag). Der Arbeitgeberzuschuss zur Differenz auf das durchschnittliche Nettoentgelt (§ 20 MuSchG) wird zu 100 % über U2 erstattet.

Beschäftigungsverbot

Ein Beschäftigungsverbot nach § 16 MuSchG kann individuell ärztlich oder generell gesetzlich ausgesprochen werden. Während dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber Mutterschutzlohn – erstattet zu 100 % über U2.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die obere Grenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge auf das Entgelt erhoben werden. Auch der U1- und U2-Beitrag wird nur bis zur BBG berechnet; darüber hinausgehende Lohnbestandteile bleiben beitragsfrei.

Wirtschaftlicher Kern

Diese 5 Begriffe kosten bares Geld, wenn man sie falsch versteht

Nicht jeder Begriff im U1-System ist gleich wichtig. Diese 5 sind der Kern der U1-Optimierung.

01

Beitragssatz

Was Sie monatlich einzahlen – die Einzahlung allein sagt nichts über die Wirtschaftlichkeit.

02

Erstattungssatz

Was Sie im Krankheitsfall zurückbekommen. Das Gegenstück zum Beitragssatz.

03

Tarifvariante

Die Kombination aus Beitrag und Erstattung, die für Ihre Situation wirtschaftlich sinnvoll ist.

04

U1-Minus

Die wirtschaftliche Fehlkonfiguration, bei der mehr eingezahlt als sinnvoll zurückkommt – in der Praxis häufiger als gedacht.

05

Einsparpotenzial

Der konkrete Betrag, den Ihr Betrieb jährlich sparen kann – aus dem abstrakten Tarifthema wird eine echte Zahl.

Nächster Schritt

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