Was sind U1-Sonderfälle?
Der Standardfall der U1-Erstattung ist klar: Mitarbeiter wird krank, Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen den vollen Lohn weiter, die Krankenkasse erstattet einen Teil über die U1-Umlage. Daneben gibt es jedoch eine Reihe von Konstellationen, die rechtlich anders behandelt werden — und die in der Praxis Tausende Euro Differenz pro Jahr ausmachen können.
Warum Sonderfälle wirtschaftlich besonders wichtig sind
Diese Hub-Seite bündelt die fünf wichtigsten Sonderfälle, die wir in der Beratungspraxis am häufigsten sehen. Jede Detailseite liefert die rechtlichen Grundlagen, die Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise sowie einen FAQ-Block mit den wichtigsten Praxisfragen.
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Die 5 U1-Sonderfälle im Überblick
Wählen Sie den Sonderfall, der für Ihren Betrieb relevant ist:
Lohnfortzahlung bei Reha- und Vorsorgemaßnahmen
Lohnfortzahlung bei Reha- und Vorsorgemaßnahmen mit U1-Erstattung sauber abwickeln
Lohnfortzahlung bei Organspende
100-%-Erstattung der Lohnfortzahlung bei Organ- und Gewebespende nach § 3a EFZG
Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall
U1-Erstattung in den ersten 6 Wochen, BG-Erstattung danach und das Verfahren der Abtretung
Lohnfortzahlung im Minijob
Lohnfortzahlung und U1-Erstattung bei Minijob-Beschäftigung über die Minijob-Zentrale
U1 und Lohnfortzahlung im Privathaushalt
U1-Pflicht, Lohnfortzahlung und Erstattung im Privathaushalt über das Haushaltsscheckverfahren
Sonderfall erkannt – Erstattung sichern
Sobald Sie einen Sonderfall sauber identifiziert haben, läuft die Erstattung in den meisten Fällen über das maschinelle Erstattungsverfahren — bei Minijob und Privathaushalt über die Minijob-Zentrale, bei Organspende direkt über die Krankenkasse des Empfängers, bei Arbeitsunfall ggf. über die Berufsgenossenschaft.
Wer regelmäßig mit Sonderfällen zu tun hat (Pflege, Bau, Logistik, Gastro), profitiert zusätzlich von einer aktiven U1-Tarifoptimierung: Höhere Erstattungstarife (z. B. 80 % statt 50 %) wirken besonders stark, wenn viele Lohnfortzahlungstage anfallen.
Kurzantwort
Reha- und Vorsorgemaßnahmen werden nach § 9 EFZG wie eine Krankheit behandelt – U1-Erstattung greift voll
Bei Organspende stehen Arbeitgebern 100 % Erstattung zu – aber nicht über U1, sondern über die Empfänger-Kasse
Bei Arbeitsunfall lohnt sich die BG-Abtretung, sobald die Lohnfortzahlung über sechs Wochen hinausgeht
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