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Ratgeber · <5 min Lesezeit

U1-Sonderfälle: Reha, Organspende, Arbeitsunfall, Minijob, Privathaushalt

Stephan, Experte KrankenversicherungStephanExperte KrankenversicherungZuletzt aktualisiert:

Nicht jeder Krankheitstag eines Mitarbeitenden läuft nach dem Standard-U1-Schema ab. Bei Reha- und Vorsorgemaßnahmen, Organspenden, Arbeitsunfällen, Minijob-Beschäftigung oder im Privathaushalt gelten eigene Regeln — sowohl für die Lohnfortzahlungspflicht als auch für die Erstattung. Diese Hub-Seite bündelt die fünf wichtigsten Sonderfälle, die in der Praxis häufig falsch oder gar nicht abgerechnet werden.

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Abschnitt 01

Was sind U1-Sonderfälle?

Der Standardfall der U1-Erstattung ist klar: Mitarbeiter wird krank, Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen den vollen Lohn weiter, die Krankenkasse erstattet einen Teil über die U1-Umlage. Daneben gibt es jedoch eine Reihe von Konstellationen, die rechtlich anders behandelt werden — und die in der Praxis Tausende Euro Differenz pro Jahr ausmachen können.

Warum Sonderfälle wirtschaftlich besonders wichtig sind

Viele Erstattungsansprüche verfallen, weil die Personalabteilung nicht weiß, dass ein Sonderfall vorliegt. Bei der Organspende etwa stehen 100 % Erstattung zu — wer den Antrag fälschlich an die eigene Krankenkasse statt an die des Empfängers schickt, bekommt nur einen Bruchteil zurück.

Diese Hub-Seite bündelt die fünf wichtigsten Sonderfälle, die wir in der Beratungspraxis am häufigsten sehen. Jede Detailseite liefert die rechtlichen Grundlagen, die Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise sowie einen FAQ-Block mit den wichtigsten Praxisfragen.

Häufigster Sonderfall

Lohnfortzahlung bei Reha- und Vorsorgemaßnahmen

Bewilligte Reha-Maßnahmen lösen nach § 9 EFZG denselben Lohnfortzahlungsanspruch aus wie eine reguläre Krankheit — inklusive voller U1-Erstattung. Welche Nachweise nötig sind und wie der Erstattungsantrag läuft, erklärt dieser Leitfaden.

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Die 5 U1-Sonderfälle im Überblick

Wählen Sie den Sonderfall, der für Ihren Betrieb relevant ist:

Häufigster Sonderfall

Lohnfortzahlung bei Reha- und Vorsorgemaßnahmen

Bewilligte Reha-Maßnahmen lösen nach § 9 EFZG denselben Lohnfortzahlungsanspruch aus wie eine reguläre Krankheit — inklusive voller U1-Erstattung. Welche Nachweise nötig sind und wie der Erstattungsantrag läuft, erklärt dieser Leitfaden.

100 % Vollerstattung

Lohnfortzahlung bei Organspende: Vollerstattung über die Krankenkasse des Empfängers

Bei einer Organ- oder Gewebespende durch einen Mitarbeitenden greift § 3a EFZG: Der Arbeitgeber zahlt vollen Lohn weiter und erhält 100 % erstattet — aber nicht über die eigene U1, sondern über die Kasse des Empfängers. Viele Personalabteilungen schicken den Antrag an die falsche Stelle.

U1 + Berufsgenossenschaft

Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall: U1-Erstattung, BG-Abtretung und Sonderfall Minijob

Nach einem Arbeitsunfall greift zunächst die U1-Umlage für die ersten sechs Wochen, danach die Berufsgenossenschaft. Mit einer Abtretungserklärung lässt sich der volle BG-Anspruch direkt abgreifen — und das ergibt oft mehr als der normale U1-Tarif.

Minijob-Zentrale statt Hauskasse

Lohnfortzahlung im Minijob: Anspruch, Erstattung und Sonderregeln über die Minijob-Zentrale

Auch Minijobber haben vollen Anspruch auf Lohnfortzahlung nach § 3 EFZG. Die U1-Erstattung läuft jedoch nicht über die Hauskasse des Mitarbeitenden, sondern über die Minijob-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See). Wer den Antrag falsch adressiert, wartet vergeblich.

Haushaltsscheckverfahren

U1 und Lohnfortzahlung im Privathaushalt: Was Arbeitgeber von Haushaltshilfen wissen müssen

Privathaushalte mit Putz- oder Haushaltshilfe sind ebenfalls Arbeitgeber — inklusive U1-Pflicht und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Über das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale läuft die Anmeldung und Erstattung weitgehend automatisiert.

Abschnitt 03

Sonderfall erkannt – Erstattung sichern

Sobald Sie einen Sonderfall sauber identifiziert haben, läuft die Erstattung in den meisten Fällen über das maschinelle Erstattungsverfahren — bei Minijob und Privathaushalt über die Minijob-Zentrale, bei Organspende direkt über die Krankenkasse des Empfängers, bei Arbeitsunfall ggf. über die Berufsgenossenschaft.

Wer regelmäßig mit Sonderfällen zu tun hat (Pflege, Bau, Logistik, Gastro), profitiert zusätzlich von einer aktiven U1-Tarifoptimierung: Höhere Erstattungstarife (z. B. 80 % statt 50 %) wirken besonders stark, wenn viele Lohnfortzahlungstage anfallen.

Kurzantwort

  • Reha- und Vorsorgemaßnahmen werden nach § 9 EFZG wie eine Krankheit behandelt – U1-Erstattung greift voll

  • Bei Organspende stehen Arbeitgebern 100 % Erstattung zu – aber nicht über U1, sondern über die Empfänger-Kasse

  • Bei Arbeitsunfall lohnt sich die BG-Abtretung, sobald die Lohnfortzahlung über sechs Wochen hinausgeht

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