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Cluster: Aktuelles

U1-Aktuelles 2026: Neue Regelungen und Chancen für Arbeitgeber

Gesetzliche Änderungen und neue Möglichkeiten rund um die U1-Umlage und Lohnnebenkosten entstehen regelmäßig — oft mit direkter Auswirkung auf die tatsächlichen Personalkosten. Dieser Cluster bündelt aktuelle Entwicklungen: Was gilt ab wann, für wen und wie können Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitenden konkret davon profitieren? Die Kombination aus aktuellen Regelungen und einer optimierten U1-Strategie eröffnet Einsparpotenziale, die viele Arbeitgeber noch nicht kennen.

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Häufige Fragen

Entgeltumwandlungsbeiträge zur bAV reduzieren das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt — und damit auch die Bemessungsgrundlage für die U1-Umlage. Arbeitgeber, die bAV anbieten, können so gleichzeitig die U1-Lohnnebenkosten senken.

Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungen in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds einen Zuschuss von 15 % des umgewandelten Entgelts leisten, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen.

Besonders lohnenswert ist die Kombination für Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitenden, bei denen Lohnfortzahlungskosten hoch sind. Wer gleichzeitig U1-Tarif und bAV optimiert, kann die gesamten Lohnnebenkosten dauerhaft und rechtssicher senken.

Einsparung ohne Krankenkassenwechsel möglich

Die U1-Optimierung betrifft ausschließlich den Arbeitgeberanteil — Ihre Mitarbeitenden müssen ihre Krankenkasse nicht wechseln. Alle Berechnungen basieren auf den aktuellen Satzungsdaten der jeweiligen Kasse. Kostenfrei, unverbindlich.

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