Direkte Antwort
Einen U1-Tarif zu wechseln ist einfacher als die meisten erwarten: Es braucht keine neue Krankenkasse, kein aufwändiges Verfahren – nur eine Wahlerklärung bei der bestehenden Kasse. Die Änderung wirkt im Regelfall ab 01.01. des Folgejahres.
Wichtig: Es reicht nicht, einfach einen anderen Beitragssatz abzuführen. Entscheidend ist die formale Wahlerklärung bei der Kasse.
Analyse kostenlos. Umsetzung automatisiert. Vergütung nur auf realisierte Einsparung.
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Viele Arbeitgeber zahlen jährlich zu viel U1-Umlage. Die kostenlose Analyse zeigt in Minuten, wie viel Geld in Ihrer aktuellen Konfiguration steckt. Provision nur bei echter Einsparung.
Schritt für Schritt: So wechseln Sie den U1-Tarif
Einsparpotenzial berechnen
Bevor Sie wechseln: Wissen Sie, was der neue Tarif konkret bringt? Der Schnellrechner zeigt Ihnen in unter 30 Sekunden, welche Kombination für Ihre Situation wirtschaftlich sinnvoll ist.
Optimale Tarifkombination identifizieren
Beitragssatz und Erstattungssatz gemeinsam betrachten. Die wirtschaftlich beste Kombination hängt von Mitarbeiterzahl, Lohnsumme und Krankenstand ab.
Wahlerklärung bei der Kasse einreichen
Die formale Wahlerklärung geht an Ihre bestehende Kasse – digital oder formlos. Kein Kassenwechsel erforderlich. Die Wahlerklärung muss bis zum Fälligkeitstag des Januar-Beitrags vorliegen.
Erste Abrechnung kontrollieren
Stimmt der neue Tarif in der ersten Abrechnung nach dem Wechsel? Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Einsparung.
Umsetzung ohne Mehraufwand
Sie entscheiden sich für den optimalen Tarif – wir setzen den Wechsel für Sie um.
Kurzantwort
Automatische Erstellung aller Wahlerklärungen
Versand an alle zuständigen Krankenkassen
Rechtssicher und vollständig dokumentiert
Automatisierte Antragstellung inklusive
Delta-Provision: bei späteren Änderungen nur neues Einsparpotenzial verprovisiert
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entspricht ca. 15 Krankheitstagen/Jahr
Geschätztes jährliches Einsparpotenzial⚠ Beispielwerte / Demo-Daten — keine Echtzeitdaten. Die gezeigten U1-Sätze basieren auf öffentlich zugänglichen Vergleichswerten und können vom aktuellen Stand abweichen. Eine verbindliche Berechnung erfolgt im Rahmen der kostenlosen Algorithmus-basierten Detailanalyse.
3.537 € / Jahr
Schätzung — kein Ersatz für die vollständige Analyse.
Das exakte Potenzial berechnen wir auf Basis Ihrer Daten.
Muss ich die Krankenkasse wechseln?
Nein. Das ist das häufigste Missverständnis. Der U1-Tarif wird innerhalb der bestehenden Kasse gewählt – durch eine Wahlerklärung. Ein Kassenwechsel ist nicht erforderlich und löst das eigentliche Problem nicht, wenn der neue Tarif bei der neuen Kasse genauso unoptimal gewählt wird.
Welche Fristen gelten?
Regelfall: Jahreswechsel (01.01.)
Die Wahlerklärung muss bis zum Fälligkeitstag des Januar-Beitrags bei der Kasse vorliegen. Konkrete Frist direkt bei Ihrer Kasse prüfen.
Rückwirkende Änderung
Nicht möglich. Jeder Monat mit falschem Tarif ist dauerhaft verloren.
„Je früher die Wahlerklärung eingereicht wird, desto sicherer ist der nächste Jahreswechsel."
Was kostet der Wechsel?
Nichts. Der Tarifwechsel innerhalb der Kasse ist kostenlos. Unser Analyse- und Umsetzungsservice arbeitet auf Pay-on-Success-Basis: Sie zahlen nur, wenn Sie tatsächlich sparen.
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