Was ist Lohnfortzahlung? – Kurz und wirtschaftlich eingeordnet
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, erkrankten Mitarbeitern bis zu 6 Wochen das volle Gehalt weiterzuzahlen – unabhängig davon, ob der Mitarbeiter arbeitet oder nicht.
Gezahlt wird dabei nicht nur der Nettolohn, sondern der volle Bruttolohn inklusive aller Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Das macht die tatsächliche Belastung je Krankheitstag deutlich höher als der reine Stundenlohn vermuten lässt.
U1-Minus: Entsteht genau hier
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Wie lange muss der Arbeitgeber zahlen?
Die gesetzliche Pflicht zur Entgeltfortzahlung gilt für:
Fortzahlungspflicht im Überblick
Die ersten 6 Wochen (42 Tage) je Erkrankungsfall – volle Bruttolohnpflicht
Ab Tag 43 übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld (ca. 70 % des Bruttogehalts)
Bei wiederholter gleicher Erkrankung: Wartezeit von 6 Monaten vor erneutem Beginn der 6-Wochen-Frist
Für Arbeitgeber mit mehreren Mitarbeitern bedeutet das: Bei einem durchschnittlichen Krankenstand entstehen Jahr für Jahr erhebliche Lohnfortzahlungskosten – und genau für diesen Zeitraum greift die U1-Erstattung.
Was genau muss gezahlt werden?
Bestandteile der Lohnfortzahlungspflicht
Bruttogehalt des erkrankten Mitarbeiters (100 %)
Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung (ca. 9,3 %)
Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung (ca. 7,3 %)
Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung (ca. 1,7 %)
Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung (ca. 1,3 %)
Rechenbeispiel: 1 Krankheitstag bei 3.000 € Bruttogehalt
Differenz allein durch Erstattungssatz: 41 € je Krankheitstag
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entspricht ca. 15 Krankheitstagen/Jahr
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Typische Missverständnisse – offensiv angesprochen
„Die Krankenkasse zahlt das.“
Nein. Die ersten 6 Wochen trägt ausschließlich der Arbeitgeber. Die Krankenkasse zahlt erst ab Tag 43 – und nur an den Mitarbeiter, nicht an den Arbeitgeber.
„Die U1 erstattet alles zurück.“
Nein. Die Erstattungshöhe hängt direkt vom gewählten Erstattungssatz ab. Wer den falschen Satz hat, bekommt im Krankheitsfall deutlich weniger zurück als möglich wäre.
„Der Erstattungssatz ist überall gleich.“
Nein. Er variiert je nach Tarif und Kasse – und ist aktiv wählbar. Genau das ist der wirtschaftliche Hebel.
„100 % werden erstattet.“
Nein. Maximal 80 % – und nur bei entsprechendem Tarif. Wer 50 % vereinbart hat, bekommt bei jedem Krankheitsfall 30 Prozentpunkte weniger zurück.
Rolle der U1-Umlage als Ausgleich
Die U1-Umlage ist das Instrument, das Arbeitgeber vor der vollen Last der Lohnfortzahlung schützt. Die Kasse erstattet je nach Tarif und Erstattungssatz 50–80 % der Lohnfortzahlungskosten.
Das U1-Minus entsteht, wenn der Erstattungssatz zu niedrig gewählt wurde: Sie zahlen monatlich Umlage ein, bekommen aber weniger zurück als bei der wirtschaftlich sinnvollen Tarifkombination möglich wäre. In vielen Betrieben passiert das jahrelang – unbemerkt.
Kurzantwort
Erstattungssatz 50 %: Sie erhalten die Hälfte der erstattungsfähigen Kosten zurück
Erstattungssatz 80 %: Sie erhalten vier Fünftel zurück – bei oft nur marginal höherem Beitrag
Der Unterschied über 10 Mitarbeiter und ein Jahr: oft mehrere tausend Euro
Wie U1-Optimierung konkret hilft
Der direkteste Hebel: Erstattungssatz an die tatsächliche Inanspruchnahme anpassen – innerhalb Ihrer bestehenden Kasse, ohne Kassenwechsel.
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