Erstattungsstufe · 2 Min. Lesezeit

U1-Erstattung 60 %: Mittlere Erstattungsstufe im Überblick

Die 60-%-Erstattungsstufe liegt zwischen der niedrigen 50-%-Stufe und der Standard-Erstattung von rund 70 %. Arbeitgeber erhalten mehr als die Hälfte der skosten zurück.

Kapitel 01

Wirtschaftliche Einordnung

Die 60-%-Stufe ist seltener verbreitet. Nicht alle Kassen bieten dieses Modell an. Für Betriebe mit leicht unterdurchschnittlichem kann sie eine wirtschaftliche Zwischenlösung sein.

Kapitel 02

Was Arbeitgeber beachten sollten

Krankenstand analysieren

Der tatsächliche Krankenstand Ihrer Mitarbeitenden ist der entscheidende Hebel bei der Wahl der richtigen Erstattungsstufe.

Kassen vergleichen

Selbst bei gleicher Erstattungsquote variieren die Umlagesätze der Kassen erheblich. Ein kassenübergreifender Vergleich lohnt sich immer.

Jährlich prüfen

Veränderungen im Krankenstand oder in der Belegschaft können eine Anpassung der Tarifstufe wirtschaftlich sinnvoll machen.

Wechsel rechtzeitig beantragen

Tarifwechsel im U1-Verfahren wirken zum 1. Januar des Folgejahres. Der Antrag sollte bis November gestellt werden.

U1 60 % Erstattung: Passt diese Stufe zu Ihrem Betrieb?

Unsere Analyse berechnet auf Basis Ihrer Realdaten, welche Tarifstufe wirtschaftlich optimal ist.

Kapitel 03

Andere Erstattungsstufen im Vergleich

Fragen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen 60 % und 70 % Erstattung?

Bei 60 % werden 60 % der Bruttolohnfortzahlungskosten erstattet. Der Umlagesatz ist in der Regel geringer als bei 70 %.

Bieten alle Krankenkassen 60 %-Erstattung an?

Nein. Viele konzentrieren sich auf Standard (70 %) und erhöht (80 %).

Für wen lohnt sich die 60-%-Stufe?

Für Betriebe mit leicht unterdurchschnittlichem Krankenstand.

Wie prüfe ich ob 60 % optimal ist?

Durch vollständige Analyse: Bruttogehälter, Krankenstandstage und aktuelle Kasse. Unser Algorithmus vergleicht alle Stufen.

Nächster Schritt

Wie viel können Sie sparen?

Laden Sie Ihre Mitarbeiterdaten hoch und sehen Sie, wie viel Sie im nächsten Jahr sparen können – kostenlos, ohne Abo, mit Geld-zurück-Garantie.

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Neuer Satz1. Januargilt ab dem 1. Januar des Folgejahres