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U1-Erstattungsstufe 2026

U1-Erstattung 70 %: Die Standard-Stufe für Arbeitgeber erklärt

Die 70-%-Erstattungsstufe ist die am weitesten verbreitete Standard-Stufe im U1-Verfahren. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten dieses Modell als Basis-Tarifstufe an.

  • Erfolgsbasierte Provision
  • Keine Fixkosten
  • Kein Risiko

Wirtschaftliche Einordnung

Für Betriebe mit durchschnittlichem Krankenstand ist die 70-%-Stufe häufig das wirtschaftliche Optimum. Der Umlagesatz ist moderat, die Erstattung substanziell. Ein kassenübergreifender Vergleich ist entscheidend, da die konkreten Umlagesätze je Kasse erheblich variieren.

Was Arbeitgeber beachten sollten

Krankenstand analysieren

Der tatsächliche Krankenstand Ihrer Mitarbeitenden ist der entscheidende Hebel bei der Wahl der richtigen Erstattungsstufe.

Kassen vergleichen

Selbst bei gleicher Erstattungsquote variieren die Umlagesätze der Kassen erheblich. Ein kassenübergreifender Vergleich lohnt sich immer.

Jährlich prüfen

Veränderungen im Krankenstand oder in der Belegschaft können eine Anpassung der Tarifstufe wirtschaftlich sinnvoll machen.

Wechsel rechtzeitig beantragen

Tarifwechsel im U1-Verfahren wirken zum 1. Januar des Folgejahres. Der Antrag sollte bis November gestellt werden.

U1 70 % Erstattung: Passt diese Stufe zu Ihrem Betrieb?

Unsere Analyse berechnet auf Basis Ihrer Realdaten, welche Tarifstufe wirtschaftlich optimal ist.

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Andere Erstattungsstufen im Vergleich

Häufige Fragen zu U1 70 % Erstattung