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U1-Erstattungsstufe 2026

U1-Erstattung 50 %: Niedrigste Erstattungsstufe für Arbeitgeber

Die Erstattungsstufe 50 % stellt die niedrigste Absicherung im U1-Verfahren dar. Arbeitgeber erhalten die Hälfte ihrer Lohnfortzahlungskosten erstattet — bei geringerem Umlagesatz. Ob dieses Modell wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom individuellen Krankenstand ab.

  • Erfolgsbasierte Provision
  • Keine Fixkosten
  • Kein Risiko

Wirtschaftliche Einordnung

Für Betriebe mit sehr niedrigem Krankenstand kann eine geringere Erstattungsstufe attraktiv erscheinen. Entscheidend ist, ob die Beitragsersparnis die entgangene Erstattung überwiegt.

Was Arbeitgeber beachten sollten

Krankenstand analysieren

Der tatsächliche Krankenstand Ihrer Mitarbeitenden ist der entscheidende Hebel bei der Wahl der richtigen Erstattungsstufe.

Kassen vergleichen

Selbst bei gleicher Erstattungsquote variieren die Umlagesätze der Kassen erheblich. Ein kassenübergreifender Vergleich lohnt sich immer.

Jährlich prüfen

Veränderungen im Krankenstand oder in der Belegschaft können eine Anpassung der Tarifstufe wirtschaftlich sinnvoll machen.

Wechsel rechtzeitig beantragen

Tarifwechsel im U1-Verfahren wirken zum 1. Januar des Folgejahres. Der Antrag sollte bis November gestellt werden.

U1 50 % Erstattung: Passt diese Stufe zu Ihrem Betrieb?

Unsere Analyse berechnet auf Basis Ihrer Realdaten, welche Tarifstufe wirtschaftlich optimal ist.

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Andere Erstattungsstufen im Vergleich

Häufige Fragen zu U1 50 % Erstattung