Was ist die U3-Umlage (Insolvenzgeld-Umlage) und wer muss sie zahlen?

Die U3-Umlage (Insolvenzgeld-Umlage) ist ein gesetzlicher Pflichtbeitrag, den alle Arbeitgeber in Deutschland monatlich abführen müssen. Sie ist in §§ 358–363 SGB III geregelt.
Der Beitrag finanziert das Insolvenzgeld, das Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten, wenn ihr Arbeitgeber insolvent wird. Das Insolvenzgeld deckt die letzten drei Monate des Arbeitsentgelts vor der Insolvenzeröffnung ab.
Im Gegensatz zur U1-Umlage gilt die U3-Umlage für alle Arbeitgeber – es gibt keine Betriebsgrößengrenze. Auch Unternehmen mit mehr als 30 Mitarbeitern zahlen die U3.
Der Beitragssatz 2026 beträgt bundeseinheitlich 0,06 Prozent der Bruttolohnsumme. Er wird jährlich von der Bundesregierung per Verordnung festgesetzt und gilt für alle Arbeitgeber gleichermaßen.
Die U3 ist nicht optimierbar: Da es nur einen einheitlichen Satz gibt und keine Tarifvarianten existieren, besteht kein Gestaltungsspielraum wie bei der U1.
Einordnung für Arbeitgeber
Wichtig: Das Insolvenzgeld wird direkt an die betroffenen Arbeitnehmer ausgezahlt – nicht an den Arbeitgeber. Die Bundesagentur für Arbeit (nicht die Krankenkasse) ist zuständig.
Da der Beitragssatz mit 0,06 % sehr gering ist, spielt die U3 in der täglichen Lohnkostenoptimierung eine untergeordnete Rolle. Größere Einsparpotenziale liegen bei der U1-Umlage.
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