Was ist die U1-Umlage?

Die U1-Umlage (Umlage 1) ist ein gesetzliches Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber mit bis zu 30 Mitarbeitenden. Es basiert auf dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), das 2006 das frühere Lohnfortzahlungsgesetz ablöste.
Das Grundprinzip: Arbeitgeber zahlen monatlich einen Prozentsatz des Bruttogehalts ihrer Mitarbeitenden an deren Krankenkasse. Im Gegenzug erhalten sie, wenn ein Mitarbeitender krank wird, einen Teil der Lohnfortzahlungskosten zurück erstattet.
Konkret bedeutet das: Wird ein Mitarbeitender krank, zahlen Sie wie gesetzlich vorgeschrieben bis zu sechs Wochen Gehalt weiter. Danach stellen Sie bei der Krankenkasse einen Erstattungsantrag. Je nach gewählter Tarifstufe werden Ihnen 50 %, 70 % oder 80 % der gezahlten Entgeltfortzahlung erstattet.
Die U1-Umlage wird nicht getrennt abgeführt, sondern zusammen mit den normalen Sozialversicherungsbeiträgen monatlich an die jeweilige Krankenkasse gezahlt. Bei einem Betrieb mit Mitarbeitenden bei verschiedenen Kassen läuft entsprechend für jede Kasse ein eigenes U1-Verfahren.
Der Sinn des Verfahrens: Kleine Betriebe können einen Langzeitkranken nicht so leicht auffangen wie große Unternehmen. Das Umlageverfahren verteilt dieses Risiko auf alle Betriebe — solidarisch, aber mit Optimierungsspielraum bei der Tarifstufe.
Einordnung für Arbeitgeber
Die U1-Umlage ist eine Pflichtabgabe — keine freiwillige Versicherung. Arbeitgeber mit bis zu 30 Mitarbeitenden können sich nicht dagegen entscheiden.
Dennoch gibt es erheblichen Gestaltungsspielraum: Die Tarifstufe (50 %/70 %/80 % Erstattung) ist jährlich wählbar. Die richtige Wahl kann je nach Krankenstand mehrere Hundert bis über tausend Euro pro Jahr einsparen.
Ob sich ein höherer Erstattungstarif lohnt, hängt vom Verhältnis der gezahlten Beiträge zu den erhaltenen Erstattungen ab — und das variiert je nach Krankenstand. Unser Schnellrechner gibt eine erste Einschätzung in wenigen Sekunden.
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