Wie beantrage ich die U1-Rückerstattung?

Die U1-Rückerstattung (Erstattung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit) wird bei der Krankenkasse des erkrankten Mitarbeiters beantragt — nicht zentral, sondern direkt bei jeder betroffenen Kasse.
Benötigte Unterlagen: (1) Antragsformular der jeweiligen Krankenkasse, (2) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung), (3) Entgeltnachweis für den Erstattungszeitraum, (4) Nachweis der Beschäftigungsdauer (mindestens 4 Wochen).
Einreichungswege: postalisch, per Fax oder digital über das Arbeitgeberportal der jeweiligen Kasse. Viele große Kassen (TK, BARMER, DAK) bieten heute vollständig papierlose Antragstellung.
Frist: Erstattungsansprüche verjähren nach 4 Jahren. Eine gesetzliche Mindestfrist nach dem Krankheitsfall gibt es nicht — zeitnahe Einreichung ist aber empfehlenswert, um Unterlagen nicht zu verlieren.
Einordnung für Arbeitgeber
Die größte Hürde bei der Erstattungsbeantragung ist der administrative Aufwand bei mehreren Krankenkassen — jede hat ihre eigenen Formulare und Einreichungswege. Viele Betriebe lassen Ansprüche deshalb liegen.
Unser Service automatisiert die Antragserstellung für alle betroffenen Kassen nach dem Daten-Upload. Die vollständige Erstattung läuft dann weitgehend automatisch.
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