Welche Unternehmen sind zur U1-Umlage verpflichtet?

Zur U1-Umlage verpflichtet sind alle Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen. Diese Regelung gilt unabhängig von der Rechtsform — Einzelunternehmen, GmbH, AG, Personengesellschaft, Verein oder Freiberufler.
Die 30-Mitarbeiter-Grenze wird nach Vollzeitäquivalenten berechnet: Teilzeitkräfte bis 10 Stunden zählen mit 0,25; bis 20 Stunden mit 0,5; über 20 Stunden bis Vollzeit mit 0,75; Vollzeitkräfte mit 1,0.
Wichtige Ausnahmen: Auszubildende zählen nicht mit. Maßgeblich ist der Jahresdurchschnitt des Vorjahres — wer die Grenze im laufenden Jahr überschreitet, bleibt für das gesamte Kalenderjahr U1-pflichtig.
Unternehmen, die die 30-Mitarbeiter-Grenze dauerhaft überschreiten, fallen aus der U1-Pflicht heraus. Das bedeutet aber auch: keine Erstattungen mehr bei Krankenausfällen.
Einordnung für Arbeitgeber
Die U1-Teilnahme läuft automatisch — es gibt keine gesonderte Anmeldung. Wer zu Unrecht keine Beiträge abgeführt hat, kann im Nachhinein mit Nachforderungen konfrontiert werden.
Betriebe nahe der 30-Mitarbeiter-Grenze sollten die Zählung regelmäßig überprüfen — insbesondere bei Einstellungen von Teilzeitkräften und Minijobbern.
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